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André Lüderitz zu TOP 22: Ergänzung der Rohstoffsicherungsklausel des Bundesberggesetzes durch soziale und ökologische Kriterien

Die Beschlussempfehlung fordert die Ablehnung unseres Antrages. Dass ich dazu generell eine andere Auffassung habe, versteht sich wohl von selbst. Es gab in beiden Ausschüssen nur eine sehr oberflächliche Auseinandersetzung mit diesem Thema. Das Bergrecht, so wie es uns vorliegt, ist antiquarisch und entspricht nicht den Anforderungen des 21. Jahrhunderts.

Die Chance, die Anpassung des Bergrechts an einen neuen § 48 insbesondere bei der Rohstoffsicherungsklausel im Bundesrat mit zu gestalten, hat das Land Sachsen-Anhalt vertan. Brandenburg wird dies im Bundesrat thematisieren. DIE LINKE erwartet, dass die Landesregierung, anders als sie es heute dargestellt hat, aktiv an diesem Prozess mitwirkt.

Insbesondere die Feststellung der Landesregierung, dass § 48 in der heutigen Fassung einschließlich der Rohstoffsicherungsklausel die Kriterien der Nachhaltigkeit einhalten würde, kann nur Verwunderung auslösen - es ist nicht so. Wenn kein Planfeststellungsverfahren notwendig ist, haben die betroffenen Gemeinden nicht die Chance, angehört zu werden, die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist eingeschränkt.

Ebenso haben Umwelt- und Naturschutzverbände keine Chance, auf Probleme der Umweltverträglichkeit bei einem Rohstoffabbau hinzuweisen, weil sie nicht angehört werden müssen.

Die Landesregierung ist mit der Aufstellung des ersten Entwurfs des neuen Landesentwicklungsplans auch noch ein Stück weiter gegangen. Dort hat man, was die Rohstoffsicherung betrifft, aus den bisherigen Grundsätzen so genannte Zielfestlegungen gemacht. Damit hat man eine fast abwägungsfreie Zielfestlegung vorgenommen. Das betrifft zum Beispiel in meinem Heimatkreis die Rehköpfe bei Ballenstedt. Das betrifft genauso den halleschen Raum bei Burgstetten oder Schackstedt in der Börde.

Hier bliebe die Beteiligung öffentlicher Träger im Rahmen einer strategischen Umweltprüfung und eines Planfeststellungsverfahren nur noch eine Farce, weil die Belange gegeneinander abgewogen werden.

Das alles findet in einem Zeitraum statt, in dem auch das Land Sachsen-Anhalt die UN-Dekade der Nachhaltigkeit begeht. DIE LINKE bedauert außerordentlich, dass man hier im Landtag auf diese Weise mit einem berechtigten Anliegen umgeht. Deshalb wird meine Fraktion die Beschlussempfehlung ablehnen.