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André Lüderitz zu TOP 09: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Nationalpark „Harz (Sachsen-Anhalt)“

Die 5 Jahre Verwaltungspraxis im länderübergreifenden Nationalpark haben sich im Wesentlichen bewährt. Anpassungsdruck gab es durch das Bundesnaturschutzgesetz und durch die Gemeindegebietsreform in Sachsen-Anhalt.

Mit den redaktionellen Anpassungen an das Bundesgesetz kann man leben, allerdings sind die gefundenen Formulierungen nicht immer für Außenstehende nachvollziehbar.

Die Einfügung der „Wiederherstellung“ ist, wenn sie sich auf den naturschutzfachlichen Begriff der Beseitigung von Bebauungen bezieht, eigentlich entbehrlich (0,6 % Fläche), aber unschädlich. Wenn die Koalitionsfraktionen damit aber die Initialmaßnahmen für eine anschließende Waldentwicklung meinen, dann ist er einfach fachlich falsch.

Richtig falsch sind die Festlegungen im § 11 hinsichtlich der Auslegung und Bereithaltung von Unterlagen sowie der § 18, hier geht es um die Entsendung von Vertretern der Gemeinden in den Nationalparkbeirat. Hier wird entgegen der Kommunalverfassung auf die Ortsteile der Einheitsgemeinden abgestellt. Ich habe in der Ausschusssitzung darauf hingewiesen und auch die kommunalen Vertreter der Region haben in der Anhörung auf diesen Fehler aufmerksam gemacht. Ich zitiere dazu aus der Anhörung der Stadt Wernigerode: „Die Entscheidung über die Entsendung der Mitglieder in den Beirat können bzw. müssen jedoch die neuen Gemeinden in Verbindung mit den Ortschaftsräten treffen.“

Laut geltender Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt haben nun einmal Ortschaftsräte weder die Möglichkeit der Entsendung noch der Bereithaltung oder Auslegung von Unterlagen. Das ist die geltende Gesetzeslage die CDU und SPD selbst geschaffen haben.

Wenn die Koalition heute dieses Gesetz so verabschiedet, dann beschließt sie eine rechtsungültige Formulierung der §§ 11 / 18. DIE LINKE wird sich an dieser falschen Gesetzesänderung nicht beteiligen und lehnt die vorliegende Fassung aus den dargelegten Gründen ab.