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André Lüderitz zu TOP 07: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Abfallgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und weiterer Vorschriften

In der Debatte wurde bereits auf die Knackpunkte des Gesetzentwurfes hingewiesen. Aber die erste Frage, die sich für DIE LINKE stellt, lautet: Warum kommt die Anpassungsvorlage erst jetzt? Die EU-Verordnung stammt aus dem Jahr 2006, die Bundesverordnung aus dem Jahr 2007. Man hätte also diese Anpassung schon wesentlich eher vornehmen können.

Leider beschränkt sich die Landesregierung - das ist unser zweiter Kritikpunkt - erneut nur auf die minimal erforderlichen Veränderungen. Einige Dinge sind meines Erachtens zu kurz gegriffen, aber ich will dabei nicht nur Kritik anmelden, auch DIE LINKE sieht positiven Ansätze. Da ist einerseits in § 9 die Kostendarstellung im Rahmen der Abfallbilanz, die ich - entgegen der Kritik des Landkreistages - für richtig erachte. Damit wird eine Transparenz erreicht, die unbedingt erforderlich ist.

Ich sehe es ebenfalls als richtig an, dass die Kosten für abfallrechtliche Genehmigungen und Überwachungen von den Verursachern getragen werden müssen. Auch das ist ein Schritt in die richtige Richtung.

Zwiespältig ist nach Ansicht der LINKEN die Übertragung der Vollzugsaufgaben auf öffentlich- rechtliche Entsorger. Hiermit haben wir im Untersuchungsausschuss durchaus nicht immer die besten Erfahrungen gemacht. Deshalb sollte man im Rahmen der Anhörungsverfahren bis zur zweiten Lesung noch einmal darüber nachdenken, wie wirkungsvoll das sein kann. Es waren leider auch immer öffentlich-rechtliche Entsorger bzw. zertifizierte Betriebe, die uns im Untersuchungsausschuss beschäftigt haben.

Die Frage, ob mit dieser Gesetzesvorlage - so ist es in der Begründung formuliert - eine Verbesserung der abfallrechtlichen Anlagen- und Stoffstromüberwachung zu erreichen ist, ist eher skeptisch zu beantworten. Das Problem bei der Überwachung besteht in erster Linie in der unzureichenden Tiefe der Kontrollen, mancherorts in der fehlenden fachlichen Qualifikation der Kontrollierenden sowie in unzureichender finanzieller Ausstattung für eigene Analysen. Nun kann man diese zwar durch die Verursacher bestellen lassen, aber auch bestellte Analysen sind nicht immer sehr aussagekräftig. Auch das ist eine Erkenntnis, die wir im Untersuchungsausschuss gewonnen haben.

Es ist deshalb schon bemerkenswert, dass die Landesregierung zumindest in der Begründung, nachzulesen auf Seite 11, dargestellt hat: „Die unklare Rechtslage zur Erstattung der Kosten hat sich negativ auf die Qualität und die Quantität der Überwachung insgesamt ausgewirkt, wie die Beispiele illegaler Abfallablagerung zeigten."

Das ist durchaus der erste Schritt in Richtung Selbstkritik und vielleicht auch ein Erfolg des Untersuchungsausschusses und seines Wirkens in diesem Jahr.

Was die Erstellung der Abfallbilanz betrifft, sind wir der Auffassung, dass hier der Gesetzgeber vor allem den Bereich der gewerblichen Abfälle stärker in den Fokus nehmen muss. In die Abfallbilanz sollte auch der Bereich der Verwertung als Verfüllstoff im Bereich des Bodenschutzgesetzes zumindest einbezogen werden. Das verwehren weder das Bundesbodenschutzgesetz noch die fehlende Ersatzbaustoffverordnung. Es wäre zumindest auch hier eine Frage der Transparenz, dass man das in diesem Rahmen mit darstellt.