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Umsetzung der Maßnahmen aus dem Schulgipfel klemmt weiter

Im Januar 2023 wurden auf dem vom Ministerpräsidenten einberufenen Schulgipfel verschiedenen Maßnahmen verkündet, um dem Lehrkräftemangel an den öffentlichen Schulen zu begegnen. Nach der Anordnung von zusätzlichen verpflichtenden Vorgriffstunden war dabei auch versprochen worden, das Arbeitsvermögen der Lehrkräfte dann auch besser auf die Schulen zu verteilen. Dazu sollte die Möglichkeit geschaffen werden, Lehrkräften als Anreiz für ungeliebte Abordnung an Schulen mit schwieriger Unterrichtsversorgung Zulagen zu zahlen. Wie jetzt aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage hervorgeht, hat sich hier aber nach mehr als einem Jahr noch gar nichts getan. Somit bleibt es bei den gravierenden Ungerechtigkeiten in der Lehrkräfteversorgung zwischen den Regionen des Landes, zwischen den Schulformen und zwischen einzelnen Schulen, die sich sogar noch weiter verschärft haben. Dazu erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecher, Thomas Lippmann:

„Die Zahlung von Zulagen als Anreiz für mehr Abordnung zum Ausgleich von Defiziten in der Lehrkräfteversorgung war die erfolgversprechendste Maßnahme aus dem Schulgipfel des Ministerpräsidenten. Sie war vor allem wichtig, um die zusätzlichen Vorgriffstunden auch wirklich dorthin zu bringen, wo sie gebraucht werden. Das gerade diese Zulagenzahlungen jetzt nicht umgesetzt werden, ist eine deutliche Entwertung des gesamten Maßnahmenpaketes und im Hinblick auf die Personalnot an vielen Schulen nicht zu akzeptieren.

Ein Ausgleich der Lehrkräfteversorgung vor allem zwischen den Gymnasien und Gesamtschulen auf der einen und den Sekundar- und Gemeinschaftsschulen auf der anderen Seite steht schon seit Jahren auf der Tagesordnung. Es wäre jetzt ein überfälliger Schritt gewesen, die Vorgriffstunden zu nutzen, um zumindest die schlimmsten Defizite zu mildern, statt an gut versorgten Schulen der Sekundarstufe II Personalüberhänge zu schaffen.

Es wäre die Aufgabe des Bildungsministeriums gewesen, rechtzeitig vor dem Beginn des Schuljahres eine Handreichung zu erarbeiten, nach welchen Maßgaben, an wen und in welcher Höhe solche Motivationszulagen gezahlt werden können. Offenbar gab es aber zu keinem Zeitpunkt konkrete Überlegungen, wie man solche Zulagenzahlungen überhaupt umsetzen kann. Trotzdem wurde die Idee zum Schulgipfel präsentiert, offenbar um das dünne Paket auf diese Weise anzureichern.

Wenn jetzt vom ganzen Schulgipfel nichts weiter übrigbleiben soll als die wenig wirksamen und vor mehreren Gerichten beklagten Vorgriffstunden, dann muss die Landesregierung endlich handeln und zumindest für das kommende Schuljahr anwendbare Regelungen für die Zulagenzahlungen schaffen. Ohne solches entschlossenes Handeln wird es nicht gelingen, den weiteren Niedergang an den Sekundar- und Gemeinschaftsschulen aufzuhalten.“

 

Hier finden Sie die entsprechende Anfrage von Thomas Lippmann.

 

Magdeburg, 8. Februar 2024