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Parlamentarische Initiativen zur 39. Sitzungsperiode des Landtages

Folgende eigenständige parlamentarische Initiativen bringt die Fraktion DIE LINKE zur Landtagssitzung am 24. und 25. Oktober 2019 ein:

Antrag: Verurteilung der völkerrechtswidrigen militärischen Invasion in Syrien (Drs. 7/5068)


Mit dem Antrag will die Fraktion DIE LINKE einen Landtagsbeschluss herbeiführen, der die militärische Invasion der Türkei in Syrien als eine Verletzung des Völkerrechts und damit des Nato-Vertrages verurteilt. Solidarität und Unterstützung soll hingegen die kurdische Selbstverwaltung im Norden Syriens erfahren – als wichtigste Verbündete im Kampf gegen den IS auf syrischem Boden und die einzige politische Kraft, die in Syrien Prinzipien einer demokratischen Selbstverwaltung und der Sicherung der Rechte von Frauen durchgesetzt hat. Das faktische Gewährenlassen der Türkei nicht nur durch die USA, sondern aufgrund des Flüchtlingsdeals zwischen der EU und der Türkei durch die EU und insbesondere Deutschlands, dokumentiert den Verrat an humanistischen Grundwerten in der europäischen Flüchtlingspolitik. Durch die Zerstörung der Lebensgrundlagen und die unmittelbare militärische Bedrohung von Leib und Leben von hunderttausenden Kurdinnen und Kurden in Nordsyrien werden neue Fluchtursachen geschaffen, deren Konsequenzen sich Europa und Deutschland infolge ihres Versagens zu stellen haben. Auch in Sachsen-Anhalt gingen Menschen gegen diesen Krieg auf die Straße. Auch in Sachsen-Anhalt leben Menschen, die schon in der Vergangenheit aus den betroffenen Gebieten vertrieben worden sind und deren Chancen auf Rückkehr in ihre Heimat gerade zunichte gemacht werden.

Antrag: Kinderarmut bekämpfen und Folgen von Kinderarmut mildern (Drs. 7/5082)

Das Netzwerk gegen Kinderarmut arbeitet in Sachsen-Anhalt überparteilich seit 2017. In einer Vielzahl bisher stattgefundener Arbeitstreffen wurde eine Reihe von Projektideen entwickelt, die Kindern und Jugendlichen zugutekommen und Armutsfolgen mildern sollen. Mit dem Antrag – der aus einem Konsens einer am 18. Juni 2019 veranstalteten gemeinsamen Konferenz des Netzwerks gegen Kinderarmut und der Landeshauptstadt Magdeburg unter dem Titel „Baustelle Kinderarmut - IdeenREICH gegen KinderARMUT“ resultiert - wird die Landesregierung gebeten, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass Kindergeld und Taschengeld inklusive der Einnahmen aus sogenannten „Ferienjobs“ nicht auf die Regelsätze von Kindern und Jugendlichen angerechnet werden. Darüber hinaus soll sie sich auf Bundesebene dafür einsetzen, eine Änderung des SGB VIII anzustreben, damit Kinder, Jugendliche und junge Volljährige nicht mehr wie im bisherigen Umfang zu Kostenbeiträgen für stationäre, teilstationäre und vorläufige Maßnahmen der Jugendhilfe in Anspruch genommen werden.

Antrag: Seniorenarbeit unterstützen - Landesseniorenbeauftragten einsetzen (Drs. 7/5069)

Mit dem Antrag wird die Landesregierung aufgefordert, bis Mitte 2020 eine/n Landesseniorenbeauftragte/n einzusetzen. Bereits am 24.11.1994 wurde beschlossen, dass die Landesregierung die Bildung eines Landesseniorenbeirates fördert und der Landtag eines seiner Mitglieder als Seniorenbeauftragte oder Seniorenbeauftragten wählt. Diese oder dieser soll unter anderem in diesem Beirat mitarbeiten. Die Umsetzung ist bis zum heutigen Tage jedoch nur zum Teil erfolgt. Da am Ende einer jeweiligen Wahlperiode alle nicht umgesetzten Beschlüsse ihre Gültigkeit verlieren, beantragt die Fraktion DIE LINKE die Einsetzung einer/eines Landesseniorenbeauftragten in Anlehnung an den Landesbehindertenbeauftragten erneut.

Antrag: Schluss mit dem Verfassungsbruch der Landesregierung (Drs. 7/5092)

Mit dem bisher chaotischen und ergebnislosen Haushaltsaufstellungsverfahren liegt dem Landtag nach wie vor kein Haushaltsplanentwurf vor. Weder die Regierung insgesamt, noch das Finanzministerium scheinen einen Zeitplan, geschweige denn ein gemeinsames Ziel für die Haushaltsverhandlungen zu haben. Nach wie vor ist nicht absehbar, wann der Haushalt eingebracht wird und verabschiedet werden kann. Nach § 30 Abs. 1 Landeshaushaltsordnung Sachsen-Anhalt soll der Entwurf des Haushaltsgesetzes mit dem Entwurf des Haushaltsplans vor Beginn des Haushaltsjahres, in der Regel bis zum 1. Oktober, beim Landtag eingebracht werden. Laut Landesverfassung Artikel 93 Abs. 2 wird der Haushalt vor Beginn des ersten Rechnungsjahres durch das Haushaltsgesetz festgestellt. Mit dem Antrag wird die  Landesregierung daher aufgefordert, den Haushaltsplan 2020/2021 unverzüglich vorzulegen, damit das Parlament seinen verfassungsgemäßen Aufgaben nachkommen kann, den Haushaltsplan rechtzeitig und schnellstmöglich durch Haushaltsgesetz festzustellen. Die Empfänger langjähriger Projektförderungen sind zudem vor Einschnitten durch eine verspätete Haushaltsverabschiedung zu bewahren. Die Landesregierung muss dies mit entsprechenden Übergangsregelungen garantieren.


Magdeburg, 22. Oktober 2019