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Auswirkungen der 9. und 15. Parlamentarischen Untersuchungsausschüsse – außer Spesen nichts gewesen?

Kristin Heiß, finanzpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, betont in der heutigen Landtagsdebatte um den mangelhaften Umgang mit Beraterverträgen durch die Landesregierung:

„Vor 20 Jahren, im Mai 2004, fast auf den Monat genau, hat der Landtag einen Untersuchungsausschuss eingesetzt, um sich mit Beraterverträgen zu befassen. Die Regierung wollte eine Beraterdatenbank in der Staatskanzlei einrichten und die Staatssekretärskonferenz sollt sich mit Beraterverträgen ab einem Auftragswert von 5.000 Euro beschäftigen. Außerdem hat der Landtag als Ergebnis des PUA in der 4. Wahlperiode erstmalig einen so genannten Transparenzbeschluss gefasst, nach dem Beraterverträge dem Landtag vor dem Abschluss vorgelegt werden sollten. So weit so gut. Das lief so, bis zu einer Prüfung des Landesrechnungshofes im Jahre 2016. Der Bericht des Rechnungshofes deckte auf, dass die Regierungen von 2006 bis 2016 die Empfehlungen des Parlaments kaum umgesetzt hatten. Etwa 70 Prozent der Berater- und Gutachterleistungen wurden freihändig und meist ohne Beteiligung des Parlaments vergeben. 

Statt nach dem 9. Untersuchungsausschuss transparenter zu agieren, wurden von der Regierung sogar neue Umgehungsmöglichkeiten wie Unterbeauftragungen Dritter über die Investitionsbank gefunden. Also wurde noch im Jahr 2016 ein weiterer Untersuchungsausschuss eingesetzt, der 15. PUA. Ergebnis dieses PUA war der Rücktritt eines Ministers, die Insolvenz eines Beratungsunternehmens in Sachsen-Anhalt und eine Änderung der Landeshaushaltsordnung. Wir haben in dieser Wahlperiode nachgefragt, wie es nun eigentlich aussieht. Es wurde gefragt, ob der Beschluss noch gilt, dass die Staatssekretärskonferenz sich mit den Beraterverträgen beschäftigt. Antwort: Dieser Beschluss gilt nicht mehr. Das kam unerwartet. Jetzt werden in jedem Ministerium wieder Excel-Tabellen geführt und ans Finanzministerium geschickt. Also sind wir wieder auf einem Stand der 90er Jahre. Sachsen-Anhalt: Wir stehen früher auf. Modern denken. Es ist nicht zu fassen!

Die Empfehlungen des 9. PUA wurden zum Großteil nicht umgesetzt und die Sachen, die umgesetzt wurden, sind wieder zurückgenommen worden. Da kann man sich schon fragen, was die beiden Untersuchungsausschüsse eigentlich gebracht haben. Steuergeld, das wir gut hätten sparen können, wenn die Regierung einfach mal ihren Job gemacht hätte. Und ja, darum geht es. Es geht darum, wie mit Steuergeldern umgegangen wird, wie wir als gewählte Volksvertreter und Haushaltsgesetzgeber mitbestimmen können. Daher unsere Vorschläge im Antrag: Kehren Sie zurück zu einem geordneten Verfahren, führen Sie die Beraterdatenbank fort bzw. schaffen sie ein neues bürokratiearmes Verfahren. Die Staatssekretärskonferenz als Kontrollgremium war sinnvoll und hatte auch positive Effekte auf uns als Landtag.“

 

Magdeburg, 25. April 2024