Antisemitismus in der Polizei – kritische Überprüfungen und eine unabhängige Beschwerdestelle sind nötig
Zu den bekannt gewordenen Fällen von Antisemitismus in der Landespolizei erklärt Henriette Quade, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE:
„Wieder ist ein Fall von Antisemitismus in der Polizei öffentlich geworden, der offenbar schon im August diesen Jahres aufgetreten ist. Laut Volksstimme haben Polizist:innen den Fall gemeldet, öffentlich wurde er aber erst jetzt nach anonymen Hinweis. Es ist zu hoffen, dass die dienstrechtlichen Konsequenzen des Innenministeriums gegen den Polizisten Bestand haben und nicht wieder – wie zuletzt – an Formfehlern des Innenministeriums scheitern. Wer antisemitisch handelt, kann nicht Polizist sein. Wer Antisemitismus bekämpfen will, muss aufhören es immer nur über den – je nach politischer Agenda – jeweils anderen zu reden. Das Antisemitismusproblem lässt sich auch nicht durch Abschiebungen lösen.
Wir können aber nicht dabei stehen bleiben, immer wieder erneut entsetzt zu sein und der Ministerin dafür zu danken, dass sie unausweichliche Schritte unternommen hat.
Extrem rechte Einstellungen in der Polizei sorgen dafür, dass Menschen sich nicht trauen, sich an diese zu wenden, gerade wenn sie selbst von extrem rechten Straftaten betroffen sind. Dieser Verlust an Vertrauen in die Polizei sorgt dafür, dass Straftaten nicht angezeigt, nicht verfolgt werden und sich Täter:innen ermutigt sehen, weitere Taten zu begehen. Die vom Innenministerium in der letzten Legislaturperiode abgesagte Studie zur Untersuchung dieser Einstellungen muss endlich durchgeführt werden.
Wer Sicherheit will, muss auch eine kritische Überprüfung polizeilichen Handelns garantieren. Mit einer unabhängigen Beschwerdestelle, externen Ermittlungsmöglichkeiten sowie enger Zusammenarbeit mit nicht-staatlichen Fachstellen können Missstände innerhalb der Polizei problematisiert und bestenfalls gelöst werden. Hierfür bedarf es einer funktionierenden Fehlerkultur, wirksamen Strukturen des Beschwerdemanagements und dienstrechtliche Konsequenzen.“
Magdeburg, 3. November 2023