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Swen Knöchel zu TOP 15a): Zukunft der Hochschulmedizin - ärztliche Ausbildung und medizinische Versorgung auf höchstem Niveau sicherstellen

Das Land Sachsen-Anhalt hat mit zwei Standorten für Hochschulmedizin, für Lehre und Forschung, aber auch für Orte der Maximalversorgung von Patienten eine lange Tradition. Meine Fraktion möchte ausdrücklich noch einmal betonen, dass die Entscheidung, die Anfang der 90er-Jahre getroffen wurde, an zwei Standorten Universitätsmedizin vorzuhalten, richtig war, und wir stehen dazu.

Es gibt den einen oder anderen, der sagt, na ja, es gibt der Krankenhäuser genug. Denen muss man aber sagen, Hochschulmedizin ist mehr als ein Krankenhaus. Das sind die Orte, wo künftige Ärzte und Pflegepersonal ausgebildet werden. Das sind die Orte, wo neben der Heilung von Patienten auch geforscht wird. Und ja, Universitätsmedizin ist kostenintensiv. Aber sie ist auch hochinnovativ. Die Universitätsmedizin mit ihrem Forschungsbereich bringt eben mehr als nur Ärzte hervor. Sie ist in der Verknüpfung aus den Wirtschaftskreisläufen der Stadt Halle und der Stadt Magdeburg nicht wegzudenken. Schon allein das sollte uns dazu veranlassen, alles dafür zu tun, damit unsere Universitätsklinika auf einem hohen Stand bleiben. Universitätsklinika sind Maximalversorger im Krankenhaussystem. Das sagt sich so einfach. Aber wenn wir in die Realität der Krankenhausfinanzierung und der Krankenhauspraxis blicken, dann bekommt der Begriff „Maximalversorger“ eine besondere Bedeutung.

Maximalversorger zu sein heißt, alle notwendigen ärztlichen Leistungen vorzuhalten. Das DRG-Fallpauschalensystem setzt in vielerlei Hinsicht Fehlanreize, die auch Auswirkungen auf Maximalversorger haben. Ich weiß nicht, ob Sie die Situation in einer dieser beiden Universitätsklinika schon einmal erlebt haben. Ich durfte erleben, dass der Arzt neben dem Bett steht und sagt, na ja, nach den Fallkostenpauschalen müsste ich Sie heute entlassen, tue ich aber nicht. Diese Ehrlichkeit finden wir tatsächlich in der Hochschulmedizin. Ärzte in anderen Krankenhäusern, die den Entlassungsschein schreiben, weil sie eben an Wirtschaftlichkeitskriterien gebunden sind, sagen das nicht mit dieser Ehrlichkeit. Deshalb schon macht es Sinn, Maximalversorger im Land zu haben.
Dann gibt es die extremen Kostenfälle. Das ist auch so ein Begriff, der schwer vorstellbar ist. Aber natürlich können Kreiskrankenhäuser, andere Krankenhäuser oder ambulante Zentren ihre Patienten überweisen. Wohin werden die extremen Kostenfälle überwiesen? An die Universitätsklinika, weil dort die Kompetenzen vorhanden sind. Aber leider werden diese Kosten nicht immer erstattet.

Das Gesamtsystem Gesundheitswesen ist krank. Darauf haben wir mit unserem gestrigen Antrag hingewiesen. Wir haben gesagt, es muss wieder vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Der Vorschlag der Einführung der Parität war ein erster Schritt.

In ihrer Entwicklung haben die Universitätsklinika Gutes geleistet. Es gab Probleme. Die erste Evaluierung durch den Wissenschaftsrat war ernüchternd. Danach haben sich die Universitätsklinika selbst ein Programm zugemutet mit Forschungsschwerpunkten, mit Kooperationen und waren sehr erfolgreich. Leider haben wir als Land in diesem Prozess keine gute Rolle gespielt. Leider haben wir in dem Moment, in dem sich die Universitätsmedizin beider Universitäten auf den Weg gemacht hat, sich zu verbessern, angefangen, eine Kürzungs-, eine Privatisierungsdebatte zu führen. Das war nicht gut für unsere Universitätsklinika. Leider liegen die Probleme immer noch auf der Hand. Investitionen sind klare Landesaufgabe. Und ja, Herr Finanzminister und Herr Wissenschaftsminister, wir haben im Haushalt für das Universitätsklinikum Magdeburg den Neubau eines Hubschrauberlandeplatzes, den Erweiterungsbau für die zentrale Notaufnahme und den Neubau des Herzzentrums vorgesehen. Aber hier gehen die Planungen sehr schleppend voran. Wir sind noch nicht so weit, dass wir mit der Ausführungsphase beginnen können. Herr Finanzminister, die Fraktion DIE LINKE möchte, dass von der Planungs- bis zur Ausführungsphase diese Vorhaben im Doppelhaushalt gesichert werden.
Das betrifft gleichermaßen die Frage des Bettenhauses II, das übrigens nicht neu gebaut werden soll, wies es ab und zu gesagt wird, sondern es muss abgerissen und Ersatz geschaffen werden.

Das Problem des Bettenhauses II zeigt so ein bisschen das Problem des Landes Sachsen-Anhalt. Alle wissen, es muss abgerissen werden, es braucht Ersatz. Bei der letzten Planung - es ist viel Gutes geplant worden für das Universitätsklinikum Halle - war das Geld alle, ohne dass man das Bettenhaus II betrachten konnte. Alle haben gesagt, kommt Zeit, kommt Rat. Jetzt ist es an der Zeit und jetzt können wir uns nicht wegducken, sondern wir müssen die Frage des Bettenhauses II klären und die Mittel im Haushalt veranschlagen.

Wir sollten dabei auch auf die Experten der Universitätsmedizin hören, die gesagt haben, dass das Vorverlegen bestimmter Investitionen zu Effizienzgewinnen führen wird. Sie haben uns auch vorgeführt, dass Maßnahmen aus der Vergangenheit dazu geführt haben, dass Patienten besser versorgt werden können.

Wir fordern außerdem, dass die Investitionen für die normalen Krankenhausgerätschaften, die Betten und Ähnliches mindestens auf dem Niveau des Jahres 2015 festgeschrieben werden. Das waren 6 Millionen €. Darüber hinaus muss eine Perspektive entwickelt werden, wie wir an die geforderte Summe herankommen.

Wir fordern, dass wir uns endlich dem Problem der Rechtsmedizin zuwenden. Hier haben wir ein finanzielles Problem. Zum einen geht es um die Gewaltopferambulanz. Hier erbringt die Rechtsmedizin wesentliche Leistungen für das Land Sachsen-Anhalt - die sollte sie übrigens an zwei Standorten erbringen -, ohne dass die Kostenerstattung geregelt ist. Hier erwarten wir vom Sozialministerium klares Handeln. Hier ist auch ein Erlass an die Landkreise, die sehr oft über die Jugendämter die Aufträge auslösen, erforderlich, der regelt, dass sie die Kosten übernehmen.

Wir fordern vom Ministerium für Inneres und Sport, dass es, wenn es Laborleistungen ausschreibt, zunächst daran denkt, dass wir eine Anstalt öffentlichen Rechts haben, die diese Leistungen erbringen kann.

Wir fordern vom Ministerium der Justiz, dass die Leistungen, die über das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz nicht dargestellt werden können, entsprechend aus dem Budget an die Rechtsmedizin erstattet werden.

Die Hochschulambulanzen sind ein Problem der Finanzierung. Sie sind aber darüber hinaus ein Problem, weil gesagt wird, dass Hochschulambulanzen nur Orte seien, an denen Studenten mal am Patienten üben könnten. Das stimmt nicht. Sie sind heute schon ein wesentlicher Teil der fachärztlichen Versorgung. Dann müssen wir auch gegenüber der kassenärztlichen Vereinigung sagen, dass das so ist. Und wir müssen daraus die Konsequenzen auch für die Finanzierungsstrukturen ziehen. Die Situation dort ist inakzeptabel. Wir müssen dazu kommen, dass wir uns wenigstens den Erstattungssätzen der süddeutschen Länder annähern.

Ich hatte vorhin schon darauf hingewiesen, dieses Krankenhausstrukturgesetz, das positive Veränderungen bringen sollte, hat vieles in die entsprechenden Kommissionen verschoben, deren demokratische Legitimation schwer nachzuvollziehen ist, die aber doch ganz konkrete Einkommensverteilungsinteressen haben. Das ist das Problem, an dem unser Gesundheitswesen ein Stück weit krankt.

Ja, es wird sehr oft über Einkommensinteressen verschiedener Gruppen gesprochen. Wir brauchen endlich wieder eine strikte Patientensicht bei der Ausrichtung unseres Gesundheitssystems.

Ja, wir haben Probleme, es sind keine Katastrophen. Dass es aber keine Katastrophen sind, ist nicht die Leistung des Landes Sachsen-Anhalt, sondern die Leistung der Beschäftigten in der Universitätsmedizin und der Studenten.

Das Land Sachsen-Anhalt ist aufgefordert, nun endlich das Seine zu tun, sich außer der Formulierung im Koalitionsvertrag zu den Universitätsklinika, zur Universitätsmedizin zu bekennen und das zu tun, was notwendig ist, damit dieses Innovationspotenzial für unser Land erhalten und ausgebaut wird.