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Swen Knöchel zu TOP 12: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Ich glaube, wir sind ein ganzes Stück weit gekommen, denn wir reden heute darüber, dass die Kommunen wieder so ausgestattet werden, dass sie in der Lage sind zu handeln.

Die Debatte befremdet mich etwas. Sie erinnert mich ein wenig an Sandkastenspiele, wo das eine Kind dem anderen Kind das Förmchen wegnimmt, damit wegrennt und ihm erklärt: Das ist meine. Hinterher kommt es wieder und schenkt es ihm. Sie haben es hier als Heldentaten gepriesen, dass die kommunalen Zuweisungen erhöht werden. Dies wäre nicht nötig gewesen, meine Damen und meine Herren von der CDU, meine Damen und meine Herren von der SPD, wenn Sie es Ihnen nicht weggenommen hätten.

Ich habe mir in Vorbereitung auf diese Debatte die Debatten in den letzten fünf Jahren zu diesem Thema angeschaut. Meine Fraktion fühlt sich in vielem bestätigt, zuerst in der Zahl: 1,628 Milliarden Euro. Diesen Betrag haben wir hier regelmäßig gefordert, weil es das war, was notwendig war.

Herr Finanzminister, den Satz „Land und Kommunen sind Partner“ habe ich mir aufgeschrieben. Ich freue mich, dass das bei der Landesregierung angekommen ist. Das war hierbei bisher anders. In diesem Bereich war man immer der Auffassung, die Kommunen könnten reduzierte Zuweisungen sozusagen durch steigende Steuereinnahmen kompensieren. Ja, die kommunalen Steuereinnahmen steigen. Sie steigen in demselben Maß, wie sie in den anderen, vor allen Dingen in den alten Bundesländern steigen. Nur: Der Abstand bleibt. Unsere Kommunen erzielen heute ungefähr 52 % der Steuereinnahmen vergleichbarer westdeutscher Kommunen. Deswegen wird das Finanzausgleichsgesetz in unserem Haushalt nach wie vor eine größere Position bleiben.

Für falsch halte ich die Festschreibung dieses Gesetzes bis zum Ende der Legislaturperiode; denn unsere Hauptkritik am Finanzausgleich, dass er strukturblind ist, müssen wir beseitigen. Dabei hilft nicht nur Geld, sondern wir brauchen Ideen, wie wir die Verteilung anders gestalten können.

Herr Erben sagte eben, gerade die kleinen Gemeinden hätten große Probleme. Es hängt nicht an der Kleinheit oder Größe der Kommunen, sondern an den strukturellen Problemen, denen sich eine Kommune stellen muss. Dieser kommunale Finanzausgleich ist aber nach wie vor strukturblind. Diese Strukturblindheit gilt es zu überwinden. Gerade die Mittelzentren sind es, die große Probleme damit haben, ihre Haushalte zu gestalten. Wir halten es deswegen für dringend erforderlich, in den kommenden zwei Jahren daran zu arbeiten, das FAG in seinen Verteilungsmodi zu verändern und neue Verteilungsmechanismen auch für die Gemeinden zu finden, ähnlich wie wir es im Kreisbereich haben, nämlich nach Belastungen, die dort bestehen.

Bei einem Punkt konnten Sie aber doch nicht an sich halten und mussten den Kommunen kräftig in die Tasche greifen, vor allen Dingen Frau Grimm-Benne. Wir wissen, dass in den letzten Jahren ein Investitionsstau von 963 Millionen Euro - ich wiederhole die Zahl: 963 Millionen Euro - in der Krankenhausstruktur des Landes entstanden ist. Es war immer Aufgabe des Landes, für die Investitionen in die Krankenhäuser zu sorgen. Was tut man also? - Man schreibt es in das FAG und sagt: In Zukunft sollen die Kommunen für die Krankenhausfinanzierung sorgen. Statt der 13,6 Millionen Euro aus dem vorigen Jahr sollen dafür im nächsten Jahr nur noch 10 Millionen Euro zur Verfügung stehen.
Genau diesen Punkt werden wir bei den Haushaltsberatungen aufrufen, den werden wir auch bei den Beratungen über das Finanzausgleichsgesetz aufrufen. Das muss aus dem Gesetz herausgenommen werden. Im Übrigen darf das Gesetz nicht für die Dauer gelten, für die Sie es jetzt vorgesehen haben. Wir müssen es im Interesse unserer Kommunen eher evaluieren.