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Stefan Gebhardt zu TOP 13: Rundfunkbeiträge stabil halten – MDR-Staatsvertrag novellieren

Die Fraktion DIE LINKE stellt einen Antrag, der die Ausgestaltung und Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zum Inhalt hat. Zum einen geht es um die Entwicklung der Rundfunkbeiträge und zum anderen um die Weiterentwicklung des Mitteldeutschen Rundfunks.

Zu den Rundfunkbeiträgen. Bekanntermaßen fand vor wenigen Jahren eine Systemumstellung bei der Rundfunkfinanzierung statt. Statt einer geräteabhängigen Gebühr gibt es jetzt eine Haushaltsabgabe als Rundfunkbeitrag. Dass es keine Geräteabhängigkeit mehr gibt, ist zweifelsfrei ein richtiger Schritt. Er ist der rasanten technischen Entwicklung geschuldet. Heute kann jeder und jede Rundfunk mit diversen Geräten wie Handys, Tablets oder Computern empfangen. Man braucht keinen klassischen Fernseher oder kein klassisches Radio mehr dazu.

Insofern war diese Systemumstellung nur logisch und wird vom Grundsatz her von uns auch so mitgetragen. Auch wenn ich an dieser Stelle nicht verhehlen will, dass wir das gesamte System gern deutlich solidarischer hätten, zum Beispiel durch mehr Befreiungstatbestände für soziale Einrichtungen oder für Menschen mit Behinderungen. Aber das soll jetzt nicht das Thema sein.

Durch diese Systemumstellung war nicht klar, wie viel Geld die öffentlich-rechtlichen Anstalten insgesamt einnehmen werden. Es gab zwar Schätzungen, aber so richtig wusste man es erst am Ende der Beitragsperiode. Mittlerweile ist bekannt, dass sich die Einnahmen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk deutlich erhöht haben. Als Konsequenz daraus wurde der Rundfunkbeitrag zum 1. April 2015 auf 17,50 Euro gesenkt. Und trotzdem stehen der öffentlich-rechtliche Rundfunk und seine Finanzierung in der öffentlichen Kritik. Vor allem die Rundfunkbeiträge an sich sind es, an denen sich ein nicht unerheblicher Teil der Bevölkerung stört. Eine Sorge hierbei ist, dass der Beitrag immer weiter steigt und somit irgendwann zu sehr hohen finanziellen Belastungen führt.

Dass der Rundfunkbeitrag an sich verfassungskonform ist, ist völlig unbestritten. Erst am 15. Mai 2014 hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof aufgrund einer Klage eines Passauer Juristen entschieden, dass der Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß ist. Aber die Höhe des Beitrags entscheidet unter anderem auch darüber, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk auf eine gesellschaftliche Akzeptanz stößt oder nicht.

Nun haben die Ministerpräsidenten aufgrund der vorgelegten Zahlen und Einnahmeprognosen entschieden, für einen recht langen Zeitraum, nämlich über das Jahr 2020 hinaus, den Rundfunkbeitrag nicht zu erhöhen, sondern ihm Stabilität zu verleihen. Wir finden, das ist ein richtiger Schritt; denn er führt zum einen zu mehr Verlässlichkeit und zum anderen automatisch zu einer Akzeptanzerhöhung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks insgesamt und auch seiner Finanzierung.

Die Stabilität des Beitrags ist ein Kriterium bezüglich der Akzeptanz. Ein weiteres und aus unserer Sicht sogar noch wichtigeres Kriterium, das unmittelbar mit der Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu tun hat, ist die Attraktivität seines Programms.

Die Bürgerinnen und Bürger erwarten, dass sie ein vielfältiges, qualitativ hochwertiges und ausgewogenes Programm für ihren Rundfunkbeitrag bekommen. Und ich behaupte, das bekommen sie auch. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat mit dem ARD-Verbund, dem ZDF und dem Deutschlandradio bzw. Deutschlandfunk ein sehr breit aufgestelltes und vielfältiges Programm zu bieten, das alle möglichen Zielgruppen bedient. Das müssen wir bewahren und uns erhalten. Denn eine lebendige Demokratie braucht einen lebendigen öffentlich-rechtlich verfassten Rundfunk. Gerade in Zeiten, wo Fakenews und Socialbots auf der Tagesordnung stehen, braucht eine Gesellschaft Verlässlichkeit, Ausgewogenheit und demokratische Wertevermittlung. Gerade deshalb wäre es leichtsinnig und geradezu töricht, die Attraktivität des öffentlich-rechtlichen Programms zu schmälern. Diesen Aspekt haben wir im Punkt 2 unseres Antrags formuliert.

Wenn der Rundfunkbeitrag über Jahre stabil bleiben soll, müssen wir uns auch darüber verständigen, wie mit Teuerungsraten und Tarifsteigerungen innerhalb der Anstalten umgegangen werden soll. Und wir müssen uns verständigen, welche Sparpotenziale erschlossen werden sollen und können, ohne die Attraktivität und die Qualität der Angebote zu beeinträchtigen. Wenn das gelingt, gelingt auch eine Akzeptanzerhöhung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Davon ist meine Fraktion überzeugt.

Der zweite Teil des vorliegenden Antrags beschäftigt sich mit dem MDR-Staatsvertrag. Nicht zum ersten Mal beantragen wir im Landtag eine Novellierung. Wir sehen hier weiterhin Bedarf. Der Staatsvertrag stammt in seiner aktuellen Fassung aus dem Jahr 1991, also aus dem vergangenen Jahrhundert und damit noch aus dem analogen Zeitalter. Nachdem die Digitalisierung aber derart fortgeschritten ist und deshalb sogar die Rundfunkfinanzierung geändert wurde, muss an dieser Stelle auch der MDR-Staatsvertrag reformiert werden.

Die trimedialen Angebote des MDR müssen aufgenommen, den technischen Entwicklungen muss Rechnung getragen und eine Onlinebeauftragung sollte umgesetzt werden. Wir wollen auch den Ausbau barrierefreier Angebote im MDR-Staatsvertrag verbindlich fortschreiben, denn der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll für alle Menschen frei und damit auch barrierefrei empfangbar sein.

Ein letzter und uns mindestens genauso wichtiger Punkt ist die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum ZDF-Staatsvertrag. Das war in der Vergangenheit schon öfter Thema im Landtag. Deshalb nur kurz zusammengefasst: Am 25. März 2014 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass das Aufsichtsgremium des ZDF, nämlich sein Fernsehrat, nicht verfassungskonform zusammengesetzt ist. Das Gericht urteilte, dass der Anteil der staatsnahen bzw. staatlichen Vertreter beim ZDF-Aufsichtsgremium zu hoch war und künftig nicht mehr als ein Drittel der Gesamtmitglieder betragen darf. Daraufhin wurde der ZDF-Staatsvertrag geändert und dem Urteil des Verfassungsgerichts somit Rechnung getragen.

Im Verfassungsgerichtsurteil heißt es aber auch, es gilt nicht nur für das ZDF, sondern es gilt für alle öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, ergo auch für den Mitteldeutschen Rundfunk.

Wir sollten und müssen auch beim MDR-Staatsvertrag nachjustieren und das ZDF-Urteil umsetzen. Denn in den Aufsichtsgremien des Mitteldeutschen Rundfunks ist der Anteil staatsnaher Mitglieder zu hoch bzw. der Anteil der staatsfernen Mitglieder zu gering - je nachdem, von welcher Seite man es betrachtet. Deshalb fordern wir in unserem Antrag, dass nun Verhandlungen zwischen den drei Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen aufgenommen werden, um den MDR-Staatsvertrag zu novellieren, um die von uns genannten Punkte medienpolitisch umzusetzen. Wir brauchen einen zeitgemäßen und verfassungsgemäßen öffentlich-rechtlichen Rundfunk und einen ebenso modernen und verfassungsgemäßen MDR. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.