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Stefan Gebhardt zu TOP 11: Entwurf eines Gesetzes zum zwanzifsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Der 20. Rundfunkänderungsstaatsvertrag befasst sich im Wesentlichen mit drei Dingen. Zum einen geht es um technische Änderungen, was die Programme des Deutschlandradios betrifft. Hier geht es um Anpassungen und Änderungen von Programmnamen. Dies ist definitiv nicht so spannend und kann in unserer Debatte vernachlässigt werden.

Deutlich interessanter sind die Änderungen beim Deutschlandradio, die sich als Konsequenz aus dem ZDF-Urteil des Bundesverfassungsgerichts ergeben: Nach dem ZDF-Urteil darf der Anteil staatlicher und staatsnaher Mitglieder ein Drittel der gesetzlichen Mitglieder in den Aufsichtsgremien nicht überschreiten Dies wird mit diesem Staatsvertrag beim Deutschlandradio umgesetzt und wird von meiner Fraktion begrüßt. In der Konsequenz heißt das aber auch, dass das ZDF-Urteil des Bundesverfassungsgerichts auf alle öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten anzuwenden ist, auch auf den Mitteldeutschen Rundfunk.

Auch bei den Aufsichtsgremien des MDR (Rundfunkrat und Verwaltungsrat) darf die Zahl von einem Drittel bei den staatsnahen Vertretern nicht überschritten werden. Laut dem gültigen MDR-Staatsvertrag wird dieses Drittel aber weit überschritten, d.h.: Die Aufsichtsgremien des MDR sind nicht verfassungskonform zusammengesetzt. Das ZDF ist dem Urtel des Verfassungsgerichts bereits gefolgt, das Deutschlandradio wird mit diesem Staatsvertrag auch folgen Ich hoffe sehr, dass der MDR nicht die letzte Rundfunkanstalt ist, wo das ZDF-Urteil des Verfassungsgerichts umgesetzt wird.

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat sich mehrfach durch Beschluss dazu bekannt, dass der MDR-Staatsvertrag novelliert werden muss. Doch bei den Staatskanzleien tat sich bisher recht wenig. Den mündlichen Informationen zu Folge, liegt es wohl an der sächsischen Staatskanzlei, dass es bisher noch zu keinen Gesprächen zwischen den drei Staatskanzleien gekommen ist. Sollte dies so stimmen und von Sachsen aus tatsächlich eine Blockadehaltung ausgehen, wäre dies ein Skandal, der letztendlich dem Öffentlich-rechtlichen Rundfunk und somit der Gesellschaft enorm schadet. Deshalb war es völlig richtig, dass sich am letzten Montag die medienpolitischen Sprecher der drei Landtage aus Mitteldeutschland getroffen haben und gemeinsam an die Staatskanzleien appellierten, möglichst zügig eine Novelle des MDR-Staatsvertrags in Angriff zu nehmen.

Aber nicht nur in der Gremienzusammensetzung beim Deutschlandradio geht der Staatsvertrag die richtigen Wege. Auch in anderen Punkten folgt der Gesetzesentwurf den Verfassungsvorgaben: So wird es künftig eine stärkere Vertretung von Frauen in den Gremien geben, was wir selbstverständlich begrüßen. Ebenso begrüßen wir, dass es künftig mehr Transparenz beim Deutschlandradio geben wird, so sollen die Sitzungen des Hörfunkrats künftig öffentlich stattfinden und die Bezüge der leitenden Beschäftigten veröffentlicht werden. Na bitte. Geht doch!

Warum nur soll dies bei den MDR-Gremien nicht auch möglich sein? Meine Fraktion ist der Auffassung, dass sich diese Regelungen auch beim MDR-Staatsvertrag widerspiegeln sollten. Mehr Staatsferne, mehr Geschlechtergerechtigkeit und mehr Transparenz – all das trägt maßgeblich zu einer Akzeptanzerhöhung des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei und muss aus unserer Sicht für alle Rundfunkanstalten gelten!

Meine Damen und Herren, noch ein paar Worte zum Rundfunkbeitrag. Der Staatsvertrag sieht vor, dass der Rundfunkbeitrag für die kommende Beitragsperiode stabil bei 17,50 Euro bleibt. Das findet DIE LINKE gut und richtig. Wir folgen damit auch einem Beschluss des Landtages, der sich für Beitragsstabilität ausgesprochen hat. Für die nächste Beitragsperiode kommt man auf Grund der Mehreinnahmen beim Öffentlich-rechtlich Rundfunk noch gut damit um die Ecke. Auf Dauer und insbesondere ab dem Jahr 2021 wird dies so nicht mehr funktionieren, denn auch hier hat das Verfassungsgericht mehrfach geurteilt: Der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk hat eine Entwicklungsgarantie und muss so ausfinanziert sein, dass er seine gesetzlichen Aufgaben auch vollumfänglich erfüllen kann. Auch das gilt es perspektivisch zu beachten und zu befolgen, sonst wird die Politik wieder eine Niederlage beim Bundesverfassungsgericht kassieren.

Der 20. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird von meiner Fraktion selbstverständlich überwiesen und er ist auch für uns zustimmungsfähig. Danke für Ihre Aufmerksamkeit!