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Stefan Gebhardt zu TOP 10: Richtlinie zur Förderung von Kunst und Kultur überarbeiten

Einige Kolleginnen und Kollegen kennen das Anliegen dieses Antrags bereits aus der letzten Legislaturperiode. Im Jahr 2014 stellte DIE LINKE schon einmal den Antrag, die Förderrichtlinie Kunst und Kultur zu überarbeiten und die Änderungen, die Sie hier im vorliegenden Antrag finden, vorzunehmen.

Die Gründe, weshalb wir 2014 den Antrag gestellt haben, sind weitestgehend die gleichen gewesen, warum wir ihn auch heute stellen. Aber lassen Sie mich noch mal kurz auf die Debatte zu diesem Thema im Jahr 2014 zurückblicken: Während der damaligen Haushaltsberatungen für den Kulturhaushalt des Landes stellten alle Fraktionen fest, dass wir im Bereich der Museumsförderung einen extrem schlechten Mittelabfluss hatten. Mehrere Hunderttausend Euro waren zur Museumsförderung eingestellt, flossen aber nicht ab.

Schuld daran hat ein Passus in der besagten Richtlinie, der aussagt, dass die Kommunen keine Landesförderung (z.B. für Museen in kommunaler Trägerschaft) in Höhe von 70 % erhalten können, sondern lediglich 50 %. Bei den klammen kommunalen Haushalten führt das dann automatisch dazu, dass die Kommunen auf Fördermittelanträge verzichten, weil sie sich gar keine Gegenfinanzierung von 50 % leisten können. Hätten die Kommunen die Chance, auch 70 % Landesmittel zu beantragen und nur 30 % selbst zu schultern, würden sie das auch tun.

Wir hätten dann zum einen deutlich besseren Abfluss der eingestellten Haushaltsmittel und zum anderen ein Ende des Sanierungsstaus bei den kommunalen Museen. Und genau darum geht es uns auch noch heute: Wir wollen den Sanierungsstau bei den Museen beenden.

Und das Schöne ist: Das geht, ohne dass man mehr Mittel in den Haushalt einstellt. Man muss nur dafür sorgen, dass die eingestellten Mittel auch abfließen können. Und in diesem Zusammenhang wiederhole ich noch einmal, was ich bereits 2014 im Plenum sagte: „Uns kann man nicht logisch erklären, warum beispielsweise beim Reformationsjubiläum für sämtliche Projekte eine 70%ige Landesförderung möglich ist, für unsere Museumslandschaft jedoch nur 50 % durch das Land gegeben werden können.“ Dieser Satz gilt auch noch heute, denn die Situation hat sich nicht verbessert, weil bis heute die Förderrichtlinie nicht verändert wurde. Und hier will ich im Namen meiner Fraktion noch einmal sagen: Die Förderrichtlinie Kunst und Kultur wurde zum letzten Mal im Jahr 2008 angepasst und verändert. Im Jahr 2008! Wir haben jetzt 2016!

Das heißt, die Entwicklungen, die sich ohne Zweifel in den letzten 8 Jahren in der Kulturlandschaft vollzogen haben, kann diese Förderrichtlinie gar nicht abbilden. Aber genau das muss doch Sinn und Zweck einer Förderrichtlinie sein, dass die die Realitäten abbildet und sich Entwicklungen anpasst.

Verbal wurde dies auch vom damaligen Kultusminister immer wieder betont. In der Landtagsdebatte 2014 sagte Herr Dorgerloh wörtlich: „Wir sind schon kräftig dabei, die Richtlinie zur Kulturförderung zu überarbeiten, weil wir auch sehen, dass sich seit 2008 einiges verändert hat.“ Verändert hat sich seitdem einiges, nur eben nicht bei besagter Förderrichtlinie. Im vollmundigen Ankündigen war der ehemalige Kultusminister ein echter Held. Nur an Taten ließ er es stets vermissen, wie dieses Beispiel einmal mehr aufzeigt. Im Interesse unserer Kulturlandschaft kann man nur hoffen, dass dies bei Herrn Robra anders und vor allem besser wird.

Es gibt noch einen weiteren wesentlichen Punkt, den wir in der Richtlinie ändern wollen, und zwar betrifft dies die sehr niedrigen Obergrenzen für den Geldwert von Eigenarbeitsleistungen. Diese sind in mehrfacher Hinsicht problematisch. So beträgt der Höchstsatz hierbei im Regelfall 6 Euro in der Stunde. Das ist klar zu niedrig, denn für einen hinreichenden Eigenanteil ist eine unvertretbar hohe Stundenzahl erforderlich, die Vereine, Verbände oder auch Gemeinden nur schwer aufbringen können.

Und um es klar zu sagen: Sie entsprechen auch nicht mehr dem aktuellen Lohngefüge, wenn man den Mindestlohn und die Vergütung studentischer Hilfskräfte vor Augen hat. Auch hier ist die Zeit über die geltende Förderrichtlinie hinweggegangen, und das führt dazu, dass die geringe Höhe bei Eigenarbeitsleistungen als Geringschätzung von ehrenamtlichem Engagement verstanden wird. DIE LINKE fordert deshalb im vorliegenden Antrag, diese Arbeit besser zu würdigen. Aus unserer Sicht sollten die Obergrenzen so gewählt werden, dass sie der tariflichen Regelung im Öffentlichen Dienst für die jeweiligen Tätigkeiten entsprechen. Es wird höchste Zeit, hier deutlich nach oben zu korrigieren, um das Engagement dieser Personengruppe auch entsprechend zu würdigen.

Zum dritten Punkt unseres Antrages haben wir uns auch schon einige Male in der letzten Legislaturperiode verständigt. Es geht um das Thema Provenienzforschung. Dieses Thema hat in den letzten Jahren eine hohe Aufmerksamkeit bekommen, weil es doch einige spektakuläre Fälle (wie den Fall Gurlitt) in der Vergangenheit gab und weil kulturpolitisch einiges in Gang gesetzt wurde, letzteres auch durch die Gründung des Zentrums für Kulturgutverluste, welches seinen Sitz hier in Magdeburg hat. Und gerade auch, weil Sachsen-Anhalt den Sitz für diese Bundeseinrichtung innehat, sollten wir uns diesem Thema mit aller Ernsthaftigkeit und Akribie widmen. Wir haben daher auch wohlwollend zur Kenntnis genommen, dass die Koalition im Koalitionsvertrag formuliert hat, dass ein Konzept mit dem Ziel erarbeitet werden soll, die Provenienzforschung an den Museen Sachsen-Anhalts voranzutreiben. Dass ist im Grunde richtig und bekommt von uns auch Zustimmung.

Jedoch darf sich Provenienzforschung nicht nur auf Museen beschränken. Es geht alle kulturgutbewahrenden Einrichtungen etwas an, also auch Bibliotheken, Sammlungen und Archive. Und in der aktuellen Fassung der Förderrichtlinie kommt der Begriff Provenienzforschung nicht vor. Das müssen wir aus Sicht meiner Fraktion ändern, denn Provenienzforschung ist eine klare Landesaufgabe und gehört als solche auch in die Förderrichtlinie Kunst und Kultur. Und daher steht das auch in unserem Antrag.

Uns ist natürlich nicht entgangen, dass es seit ein paar Tagen Bewegung in der Sache Förderrichtlinie gibt. Quasi parallel zu unserem Antrag wurde ein neuer Entwurf der Förderrichtlinie zur Anhörung an die Verbände im Kulturbereich verschickt. Man könnte jetzt denken, es sei alles gut. Ist es aber nicht. Denn unsere Anliegen sind im neuen Entwurf nicht berücksichtigt wurden. Im neuen Entwurf der Kulturförderrichtlinie finden sich weder die Provenienzforschung als Landesaufgabe wieder, noch die zentrale Forderung, dass kommunale Museen eine höhere Landesförderung von bis zu 70 % beantragen können. Und auch eine Aufwertung der Eigenarbeitsleistungen ist nicht enthalten. Insofern hat kommt unser Antrag zur richtigen Zeit und ich hoffe, dass der Landtag das mehrheitlich auch so sieht.