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Soziale Gerechtigkeit beginnt schon bei den Kleinsten – Reform des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG) ist dringend nötig

Die Fraktion DIE LINKE arbeitet seit geraumer Zeit an der Novellierung des Kinderförderungsgesetzes. Die Zeit drängt: Damit die notwendigen Reformen noch in der laufenden Legislaturperiode umgesetzt werden können, wird der Gesetzentwurf im November-Plenum in den Landtag eingebracht werden. Auch die finanzielle Mehrbelastung von Familien durch Inflation und Energiekostensteigerungen machen eine zeitnahe Entlastung unabdingbar.

Zentral sind dabei folgende Punkte:

  1. die vollständige Abschaffung der Elternbeiträge ab dem 01. Januar 2025,
  2. die Rückkehr zum ganztägigen 10-Stunden-Betreuungsanspruch für alle Kinder,
  3. die Bereitstellung eines kindgerechten Mittagessens, das kostenfrei angeboten wird,
  4. die durchgreifende Verbesserung der Bildungsqualität u. a. durch die verbindliche Festlegung von Zeiten der Vor- und Nachbereitung, verbindliche Leitungsfreistellung und durch eine Personalreserve für Abwesenheitsvertretungen,
  5. die grundlegende Reformierung des Finanzierungssystems zugunsten der Gemeinden; die Landkreise und kreisfreien Städte werden zur zentralen Schaltstelle. 

Für die Fraktion DIE LINKE ist es wichtig, Eltern zu entlasten und gleichzeitig einen gleichwertigen Anspruch auf Kindertagesbetreuung in allen Gemeinden zu ermöglichen. Die sogenannte Mehrkindregelung der Landesregierung hat in den letzten Jahren zu einem Beitragswildwuchs geführt. Die Elternbeiträge unterscheiden sich massiv in den Gemeinden und sind stetig steigend. Es sind keine gleichwertigen Lebensbedingungen im Land, wenn es vom Wohnort abhängig ist, was Familien für die Kindertagesbetreuung zahlen! Gerade in der aktuellen Situation ist es noch einmal mehr wichtig, Familien zu entlasten. Sowohl die Elternbeitragsfreiheit, der einheitliche 10-Stunden-Anspruch für jedes Kind als auch das kostenlose Mittagsessen führen ebenso zu einem Bürokratieabbau.

Die Qualität in der Kita steht und fällt mit dem Personal. Unsere pädagogischen Fachkräfte sind wesentlich für die Entwicklung der Jüngsten. Sie brauchen gute Rahmenbedingungen für ihr Arbeiten. Derzeit sehen sich jedoch die meisten von ihnen stetig an die Grenzen ihrer Belastbarkeit. Doch sie brennen für ihren Beruf! Deswegen will die DIE LINKE die Arbeitsbelastung reduzieren, und damit mehr Zeit der Fachkräfte für die Jüngsten ermöglichen. Wir wollen unseren Jüngsten ausreichend Fachkräfte an die Seite stellen, und dafür Sorge tragen, dass diese Fachkräfte motiviert, unbelastet und sorgenfrei ihren Job machen können.  Der Personalschlüssel wird sukzessive in den kommenden fünf Jahren verbessert.

Neben den Verbesserungen für die Kinder und die Eltern verfolgt der Gesetzentwurf auch das Ziel, das Finanzierungssystem der Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt neu zu organisieren. Die derzeitige (und langjährige) Praxis, die Zuschüsse des Landes über Kindpauschalen abzubilden, ist rechnerisch aufwendig und finanziell wenig verlässlich. Die Unklarheiten über die tatsächlichen Kosten entstehen u. a. dadurch, dass die Zuweisungen des Landes auf Basis der Betreuungszahlen des Vorjahres und unter Zuhilfenahme modellhafter Annahmen (tarifliche Eingruppierung des Fachpersonals, durchschnittliche Betreuungszeiten) errechnet werden. Dieses „freie Ende“ der Finanzierung belastet die Gemeinden und die Eltern und erzeugt hier die finanziellen Probleme.

Deshalb soll die Finanzierungssystematik des Gesetzes auf die tatsächlichen Personalkosten des pädagogischen Personals umgestellt werden. Das Land soll den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe auf Basis der für das Jahr 2023 erfassten Personalkosten des pädagogisch tätigen Personals den Vomhundertsatz an den Personalkosten erstatten, der dem Anteil, der im Jahr 2023 für Kinderbetreuung insgesamt zur Verfügung gestellten Landesmittel entspricht. Hinzu kommen die Übernahme der Kosten, die sich aus der vollständigen Gebührenfreiheit für die Eltern ab dem 01.01.2025 und aus der schrittweisen Verbesserung der pädagogischen Rahmenbedingungen (Personalausfallreserve, Vor- und Nachbereitungszeiten) ergeben.

Eine Orientierung an den im System der Kinderbetreuung befindlichen tatsächlichen Personalkosten bildet die Anzahl der belegten Plätze, den Betreuungsumfang und die pädagogischen Standards zuverlässig ab. Daneben werden mögliche Tarifentwicklungen automatisch erfasst, ebenso wird dem Prinzip der Konnexität zuverlässiger Rechnung getragen.

In diesem Zusammenhang wird die sogenannte Finanzierungsgemeinschaft verschlankt. Der Finanzierungsanteil der Gemeinden, das sogenannte gemeindliche Defizit, entfällt. Das Land sowie die Landkreise und kreisfreien Städte bilden die neue Finanzierungsgemeinschaft, wobei die Landkreise und die kreisfreien Städte zur zentralen Schnittstelle werden und das Land, dem Konnexitätsgebot folgend, seinen Beitrag zur Finanzierung leistet. Durch die Herausnahme der Gemeinden aus der Finanzierungsgemeinschaft werden letztlich Einrichtungen in freier und kommunaler Trägerschaft tatsächlich gleichgestellt.

 

Zum entsprechenden Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE.

 

Magdeburg, 7. November 2023