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Rassistische Morde in der DDR: Aufarbeitung steht weiter aus

Anlässlich des Todestages von Manuel Diogo und der Entscheidung der Staatsanwaltschaft Potsdam die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens wegen der Ermordung des mosambikanischen Vertragsarbeiters im Jahr 1986 zu prüfen, stellen sich weiter dringende Fragen zur Aufarbeitung rassistischer Todesfälle zu DDR-Zeiten durch die Justiz in Sachsen-Anhalt. Dazu erklärt die innenpolitische Sprecherin und stellvertretende Fraktionsvorsitzende Henriette Quade:

„Manuel Diogo wurde am 30. Juni 1986 tot und zerstückelt an einer Bahnstrecke zwischen Borne (Mark) und dem Bahnhof Belzig aufgefunden. Recherchen des Historikers Dr. Harry Waibel und von MDR exakt hatten bereits im Jahr 2017 gezeigt, dass Berichte vorliegen, wonach Manuel Diogo von Neonazis ermordet wurde, indem er bei laufender Fahrt gefesselt aus dem Zug gehängt und dadurch zerstückelt wurde. Eine Kleine Anfrage von Andrea Johlige (DIE LINKE) in Brandenburg führte nun dazu, dass die Staatsanwaltschaft Potsdam prüft, ein Ermittlungsverfahren zu den Todesumständen zu eröffnen.

Bereits im August 2019 hatte ich Strafanzeige in zwei vergleichbaren Fällen erstattet - der mutmaßlichen Ermordung von Raúl Garcia Paret und Delfin Guerra in Merseburg. Hier hatte die Justiz, anders als in Brandenburg, keinen Anlass gesehen, die Fälle aufzuklären, wie die Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage (LT-Drs. 7/4625) dazu ergab. Die Staatsanwaltschaft Halle (Saale) stellte das Verfahren im März 2020 ein – trotz vorliegender Zeugenaussagen, wonach die beiden Geschädigten von einem rassistischen Mob über ein Brückengeländer in die Saale gestürzt wurden und mindestens eine Person anschließend noch im Wasser gezielt auf den Kopf mit einer Flasche beworfen wurde.

Dass die Staatsanwaltschaft Potsdam im Fall Manuel Diogo nun prüft, ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen, ist sehr zu begrüßen. Da Diogo auf dem Weg in das heutige Sachsen-Anhalt war, habe ich zu diesem Fall ebenfalls eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt.

In den Fällen Guerra und Paret sind derzeit Rechtsmittel gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahren zu prüfen. Die Justiz muss alle notwendigen Anstrengungen unternehmen, rassistische Morde aufzuklären – auch wenn sie schon lange zurückliegen.

Mord verjährt nicht und die Angehörigen haben ein Recht auf Aufklärung der Fälle, die die DDR-Behörden vertuscht haben. Auch das ist Teil von Aufarbeitung. 34 Jahre nach dem Tod von Manuel Diogo und über 40 Jahre nach dem Tod von Raúl Garcia Paret und Delfin Guerra muss er stärker in den Blick genommen werden.“


Magdeburg, 30. Juni 2020