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Monika Hohmann zu TOP 6: Aussprache zur Großen Anfrage "Entwicklung der Altersrenten in Sachsen-Anhalt"

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren,

bevor ich mit meiner Rede beginne, möchte ich mich sehr herzlich bei der Deutschen Rentenversicherung für die Sonderauswertung der Statistiken zur Beantwortung der GA bedanken. Diese Aufbereitung der Zahlen war sehr hilfreich und gut nutzbar.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, in den letzten Monaten und vorwiegend im Wahlkampf hatte es das Thema Rente geschafft, wieder in den Fokus der Aufmerksamkeit zu rücken. Leider erlebten und erleben wir immer häufiger schöne Sonntagsreden von Verantwortlichen, man müsse der Altersarmut etwas entgegensetzen. Doch die Ankündigungen blieben oft ohne Ergebnisse. Einmal mehr ist außer Spesen nichts gewesen.

Jahr für Jahr steigt die Zahl der Menschen in Altersarmut. Nach den neuesten Zahlen von Eurostat waren im Jahr 2016 1,15 Millionen Männer und 1,71 Millionen Frauen im Alter akut von Armut bedroht.

Mit unserer großen Anfrage zur Entwicklung der Altersrenten in Sachsen- Anhalt wollten wir zum einen die Entwicklung der letzten 15 Jahre betrachten, aber auch die Situationen in den Landkreisen und Kreisfreien Städten näher beleuchten. Hier entwickelt sich nach der 6. Bevölkerungsprognose der Anteil der Altersgruppen 60+, 65+ und 67+ an der Gesamtbevölkerung recht unterschiedlich.

Während wir in den kreisfreien Städten Halle und Magdeburg kaum Veränderungen haben, liegen die Landkreise Mansfeld Südharz und Wittenberg weit über den Landesdurchschnitt. So werden im LK Mansfeld Südharz laut Prognose im Jahr 2030 46,1% der Bevölkerung 60 Jahre und älter sein, in Wittenberg 45,88%. Diese Zahlen sind dann noch einmal interessant, wenn man weiß, wie sich das durchschnittliche Rentenzugangsalter für Bezieherinnen und Bezieher einer gesetzlichen Altersrente in Sachsen- Anhalt darstellt. 2015 betrug das durchschnittliche Rentenzugangsalter 63,51 Jahre, wobei Frauen mit 63,43 Jahren und Männer mit 63,58 Jahren in Rente gingen.

Das bedeutet, dass viele von ihnen mit einem Abschlag in die Rente eintreten, und dass meine Damen und Herren, nennen wir eine eindeutige Rentenkürzung. Gleichzeitig wurde und wird das gesetzliche Rentenniveau abgesenkt, welches bereits 2015 bei 47,6% lag. Auch wenn jetzt eine scheinbare Haltelinie eingebaut wurde, schreibt sie nur jede einzelne Rentenkürzung der vergangenen 15 Jahre für die Zukunft fest! Im Übrigen lag das Rentenniveau 1980 noch bei 57,6%.

Sehr geehrte Damen und Herren, eine weitere Frage von uns beschäftigte sich mit den geleisteten Beitragsjahren der Versicherten. Die durchschnittlichen Beitragszeiten in Sachsen- Anhalt betrugen 2015 durchschnittlich 41,99 Jahre. Es hört sich zwar gut an, doch bei den Männern haben wir eine Reduzierung der Zeiten von 43,55 Jahren in 2000 zu 42,86 Jahren in 2015. Frauen dagegen konnten ihre Beitragszeiten erhöhen, von 38,92 Jahren in 2000 auf 41,09 Jahren in 2015. Doch all dies hilft dem Einzelnen nicht wirklich, solange es kein einheitliches Rentensystem in Ost und West gibt. Ob sich durch die Anhebung der Altersgrenze vom 65. Lebensjahr auf das 67. Lebensjahr das durchschnittliche Rentenzugangsalter als auch die durchschnittlichen Beitragszeiten erhöhen werden, lässt sich nur schwer sagen.

Sehr geehrte Damen und Herren, ein breiter Teil unserer Anfrage beschäftigte sich mit der Entwicklung der Einkommen vor dem Beginn der gesetzlichen Altersrente und den zu erwartenden Renten. Leider lagen zu ersterem keine Angaben vor. Dennoch haben wir Daten zur Einkommenssituation der 60-jährigen und älter bekommen. Aber auch diese Informationen waren sehr aufschlussreich. Der Median, also der Mittelwert in der Statistik, zeigt uns das monatliche Bruttoarbeitsentgelt von Vollbeschäftigten in Sachsen- Anhalt, also auch in den Landkreisen und Kreisfreien Städten an. Während der Median 2015 in Sachsen- Anhalt bei 2573€ lag, gab es in den Kreisfreien Städten eine Entwicklung oberhalb des Landes. Halle und Magdeburg liegen hier dicht beieinander, mit 2902€ bzw. 2906€. Schlusslicht bildet der LK Anhalt Bitterfeld mit 2349€. Obwohl es in der Börde oder aber im LK Harz die geringste Arbeitslosenquote gibt, profitieren die Vollbeschäftigten der Altersgruppe 60+ nicht bei den monatlichen Bruttoarbeitsentgelten.

Dies hat natürlich auch Auswirkungen auf die Renten. Deshalb wollten wir in einem nächsten Fragenkomplex wissen, wie sich die durchschnittlichen Renten in Sachsen- Anhalt entwickelt haben. Hier konnte man am deutlichsten erkennen, welche Auswirkungen u.a. mit der Absenkung des Rentenniveaus, der geringfügigen Beschäftigung oder auch mit dem Niedriglohnsektor einhergingen. Lag der durchschnittliche Rentenzahlbetrag 2015 bei den Bestandsrenten für Männer bei 1114,82 € so erhielten Neurentner erstmalig im gleichen Jahr nur 964,84€. Das ergibt eine Differenz von 149,98€. Bei den Frauen ergibt sich für diesen Zeitraum ein Plus von 8€. Hier kommt u.a. die Mütterrente zum Tragen. Schaut man sich dann noch den Kaufkraftverlust der letzten 15 Jahre an, dieser lag bei rund 26%, verändern sich diese Ergebnisse nochmals sehr stark. Der DGB Rentenreport Sachsen- Anhalt 2017 beziffert für den durchschnittlichen männlichen Bestandsrentner zwar nominal ein Plus von 81 Euro, aber real einen Verlust von 187 Euro. Frauen standen dagegen im Jahr 2015 kaufkraftbereinigt lediglich 73 Euro mehr zur Verfügung. Bei den Neurentnerinnen und -rentnern zeigt sich eine ähnliche Situation. Hier haben die männlichen Neurentner gegenüber 2000 einen Kaufkraftverlust von 205 € zu bewältigen. Bei den Neurentnerinnen sind es 2015 kaufkraftbereinigt 2€ weniger als 2000.

Damit ist klar, dass auch der aktuelle Mindestlohn von 8,84 Euro hier nicht ausreicht, um ein materiell abgesichertes Leben zu führen, geschweige denn ausreichend für das Alter vorzusorgen. Für beides ist eine deutliche Erhöhung auf 12 Euro Mindestlohn erforderlich.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich sprach vorhin davon, dass die durchschnittlichen Beitragszeiten 2015 im Land bei 41,99 Jahren lag. Darin sind auch die Bezieherinnen und Bezieher, die mit Abschlägen in die gesetzliche Altersrente eintreten, enthalten. Die Zahlen für Sachsen- Anhalt sind auch hier sehr hoch. Waren es im Jahr 2000 insgesamt 4948 Rentenfälle sind es im Jahr 2015 bereits 10393 Fälle. Auffallend ist, dass ab den Jahr 2005 deutlich mehr Frauen von der Abschlagsrente Gebrauch gemacht haben, als Männer. Auch wenn sich die Zahlen in den letzten Jahren etwas stabilisierten, wird sich wahrscheinlich durch die Arbeitszeitverlängerung ebenfalls in diesem Bereich eine Änderung vollziehen. In diesem Zusammenhang muss nochmals an den Irrsinn der Einführung der Rente mit 67 erinnert werden. Sie geht absolut an der Lebenswirklichkeit vorbei. Laut Statistik reduziert sich die Vollzeitbeschäftigung für die Personengruppe 60+gegenüber den anderen vollzeitbeschäftigten Altersgruppen auffallend.

Auch die geringfügig entlohnten Beschäftigten nehmen in dieser Gruppe deutlich zu. „Umso mehr sich die Beschäftigten ihrem Renteneintritt annähern, umso geringer sind die Beschäftigungsquoten Älterer in den Betrieben und Verwaltungen. Bundesweit sind lediglich 15 Prozent der 63-Jährigen und rund 10 Prozent der 64-Jährigen im Jahr 2015 in Vollzeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt.“ so der Rentenreport des DGB Sachsen- Anhalt. Hier bedarf es dringend ein Umdenken auch bei den Arbeitgebern.

Meine Fraktion sagt deshalb zurecht: Die Menschen müssen wieder ab 65 abschlagsfrei in Rente gehen können und wer 40 Beitragsjahre hat, muss ab 60 abschlagsfrei in Rente gehen dürfen.

Sehr geehrte Damen und Herren, im letzte Teil unserer Anfrage wollten wir uns über die Altersarmut im Land berichten lassen. Die Armutsgefährdungsquote gemessen am Bundesmedian lag 2015 für Männer im Alter von 65 und älter bei 12,1 % und für Frauen in diesem Alter bei 16,1 %. Demnach sind von der über 65-jährigen Gesamtbevölkerung Sachsen-Anhalts aktuell 28.653 Männer und 52.779 Frauen von Altersarmut bedroht. Ich finde dies skandalös! Leider sieht die Landesregierung es etwas anders. Sie sieht das Armutsrisiko bei den Älteren nur bei dem Anteil derer, die Grundsicherung im Alter beziehen, und das sind 3,1%. Hier verkennt die Landesregierung, dass die Grundsicherungsleistungen nicht armutsfest ausgestaltet sind und die Leistungen schlichtweg zu niedrig sind. Des Weiteren gibt es gerade bei der Grundsicherung im Alter eine sehr große Dunkelziffer. Die Zahl derjenigen, die aus Scham oder anderen Gründen gar keine Grundsicherungsleistungen beantragen, ist extrem hoch. Nach einer Studie von Dr. Irene Becker, ich hatte dies in einer meiner letzten Reden zur Altersarmut bereits genannt, liegt die Quote der Nichtinanspruchnahme bei der Grundsicherung im Alter bei 68 Prozent.

Die vorliegenden Zahlen in Sachsen-Anhalt stellen für 2016 insgesamt 7380 Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter fest. Im Jahr 2005 waren es 6485 Fälle. Die meisten Betroffene leben in den kreisfreien Städten Halle und Magdeburg sowie im Landkreis Harz sowie dem Salzlandkreis. Eine weitere Gruppe, die mit zunehmender Altersarmut zu kämpfen hat, sind Menschen, die Erwerbsminderungsrente beziehen. Hier können wir folgendes feststellen: erhielten Männer im Jahr 2000 noch durchschnittlich 729,83€ sind es im Jahr 2015 nur noch 668,72€. Bei den Frauen reduzierte sich die Erwerbsminderungsrente von 869,03€ auf 737,99€ im gleichen Zeitraum. Damit liegen beide Einkommen derzeit eindeutig unterhalb des Grundsicherungsbedarfs bei Erwerbsminderung von 766 Euro.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch meinen Unmut über die Beantwortung der Frage 7b zum Ausdruck bringen. Ich halte es für falsch, wenn Kinderarmut gegen Altersarmut oder auch umgekehrt gegeneinander ausgespielt werden. Vergleiche verbieten sich an dieser Stelle. Wir sind als Politik aufgefordert, in beiden Fällen die Weichen so zu stellen, dass sich hier ein grundlegender Wandel vollzieht.

Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen, zusammenfassend kann ich sagen: Wenn nicht endlich ein Umsteuern in der Renten- und Arbeitsmarktpolitik passiert, steuert Sachsen- Anhalt in ein katastrophales Armenhaus innerhalb der Bundesrepublik zu. Was ist zu tun, hier einige Vorschläge:

1. Die gesetzliche Rente muss wieder den Lebensstandard sichern.

2. Das Rentenniveau darf nicht nur auf dem heutigen Stand stabilisiert werden, es muss dringend auf 53 Prozent angehoben werden. Lücken in der Erwerbsbiographie, zum Beispiel durch Kindererziehung, Pflege, Niedriglöhne oder Arbeitslosigkeit, dürfen nicht zu Altersarmut führen.

3. Die Armutsschwelle von 1.050 Euro netto muss in Form einer einkommens- und vermögensgeprüften Solidarischen Mindestrente für alle ab 65 garantiert werden.

4. Der Mindestlohn ist auf 12€ anzuheben.

Mit diesen Maßnahmen können wir für mehr soziale Gerechtigkeit sorgen. Lassen Sie uns handeln! Vielen Dank Für Ihre Aufmerksamkeit!