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Monika Hohmann zu TOP 13: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Familien- und Beratungsstellenfördergesetzes Sachsen-Anhalt

Sehr geehrter Herr Präsident , meine sehr geehrten Damen und Herren,

seit langem tritt DIE LINKE – neben den Forderungen nach einer eigenständigen und armutsfesten Kindergrundsicherung - für eine Verlängerung der Bezugsdauer des Unterhaltsvorschusses bis zum 18. Lebensjahr ein. Im jetzigem Gesetz soll für Kinder im Alter von 12 Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr der UVG-Anspruch an die Bedingung geknüpft werden, dass das Kind nicht auf SGB-II-Leistungen angewiesen ist oder der/die Alleinerziehende im SGB-II-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto bezieht.

Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, erhalten ca. 87 Prozent der UVG-Empfänger Leistungen nach dem SGB II. Bei diesen Menschen wird der Unterhaltsvorschuss voll auf die Leistungen nach dem SGB II angerechnet. Für diesen Personenkreis bringt die Gesetzesänderung keinerlei Verbesserung ihrer Einkommenssituation. Um die Situation von Alleinerziehenden wirklich nachhaltig zu verbessern, sollten künftig Unterhaltsleistungen nach dem UVG nicht mehr auf Leistungen nach dem SGB II angerechnet werden. Auch sollte nur noch die Hälfte des Kindergeldes, statt wie bisher das volle Kindergeld, auf die Unterhaltsleistung angerechnet werden. Diese Schwachstellen im Gesetz gilt es in der nächsten Legislatur zu beseitigen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der uns vorliegende Gesetzentwurf ist notwendig geworden, da sich der Bund nunmehr mit 40% an den Ausgaben beteiligt. In den Ausschussberatungen wird jedoch von Interesse sein, inwiefern es tatsächlich zu einer zusätzlichen Belastung der Landkreise und kreisfreien Städte durch den Vollzug des neuen Gesetzes kommen wird oder eben nicht. In der Antwort auf eine von mir am 04. Januar gestellten Kleinen Anfrage erläutert die Landesregierung, dass eine Umfrage bei den Kommunen einen finanziellen Mehrbedarf von mindestens 4,5 Mio. € ergeben hat. Im Vorwort des Gesetzentwurfs wird von einer jährlichen Mehrbelastung von ca. 300.000 € ausgegangen, die zudem über den neuen Verteilungsmechanismus fast vollständig abgefangen werden soll.

Dies ist eine nicht unerhebliche Diskrepanz. Insofern bin ich durchaus auf die Argumente der Kommunalen Spitzenverbände in den Ausschussberatungen gespannt. Auch wird im Ausschuss über eine Alternative zu dem beabsichtigten Wegfall des Familienpasses zu diskutieren sein. Meine Fraktion wird der Überweisung des Gesetzentwurfs in die Ausschüsse zustimmen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit