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Matthias Höhn zu TOP 03: Entwurf eines Gesetzes zur vorübergehenden personellen Verstärkung der Landespolizei (Wachpolizeidienstgesetz – WachPolG)

Wenn es ein zentrales und richtungsweisendes Projekt der letzten beiden Landesregierungen, also in den letzten zehn Jahren gegeben hat, dann war es das Projekt des Personalabbaus. Es bleibt bis heute bemerkenswert, dass ein Projekt mit dem Titel „Abbau“ die Politik über zehn Jahre bestimmt hat.

Es gab über dieses Personalentwicklungskonzept, wie es vom damaligen Finanzminister und von der Landesregierung immer genannt worden ist, über viele Jahre kontroverse Diskussionen. Ich glaube, man kann rückblickend sagen, dass sehr bald über die unterschiedlichen Fachressorts hinweg - es betraf ja nicht nur das Thema Landespolizei - die Fachleute auch in einem großen Teil der Fraktionen sehr schnell der Meinung waren, dass dieses Personalentwicklungskonzept so nicht umsetzbar ist. Trotzdem ist es bis zuletzt bei diesen Zahlen geblieben.

Das Problem ist - deswegen muss man es am Anfang benennen -, dass wir jetzt die Folgen dieser zehnjährigen Politik miteinander auszubaden haben. Das ist auch der Grund dafür, dass wir jetzt über solche Hilfskonstruktionen - nichts anderes ist es - überhaupt diskutieren müssen.

Wenn Sie sich als SPD-Fraktion bestätigt sehen, dann will und muss ich Ihnen sagen, wenn wir im Jahr 2016 überhaupt über das Thema Wachpolizei und über eine vorübergehende Lösung reden müssen, um Lücken zu schließen und um den Bedarf halbwegs zu decken, dann haben Sie als SPD-Fraktion daran eine gehörige Aktie.

Es ist aber auch deutlich geworden - auch darauf muss hingewiesen werden, das hat durchaus mit dem Begriff Hilfskonstruktion zu tun -, dass wir nicht umhin kommen und dass es höchste Zeit ist - ich gehe davon aus, dass wir, dass alle Fraktionen gemeinsam diese Frage spätestens zu den Haushaltsberatungen auf dem Tisch haben werden -, dass wir ein grundsätzliches Umsteuern in der Personalpolitik in diesem Land betreiben. Wir brauchen verlässliche und höhere Einstellungszahlen bei der Landespolizei und in anderen Bereichen auch. Die Haushaltsberatungen werden dies beweisen müssen. Erst dann wird bewiesen werden, ob wir von einer dauerhaften Lösung wie in anderen Bundesländern sprechen, worauf Sie hingewiesen haben, oder eben nicht.

Was den vorgelegten Gesetzentwurf betrifft, will ich nicht verschweigen, dass er durchaus die Möglichkeit schaffen kann, in einem sehr begrenzten Maße - ich glaube aber auch, dass dem Minister sehr klar ist, dass wir hier über sehr begrenzte Dinge reden - Entlastung zu schaffen. In der Summe reden wir über 100 Personen, die hierfür geplant sind.

Ich will darauf hinweisen, dass durch meine Fraktion im Januar 2016 - der Januar hat eben schon einmal eine Rolle gespielt; es war damals offensichtlich eine bewegte Sitzung - schon einmal ein Antrag eingebracht wurde, der auch ein Stück weit Reaktion auf die damalige Ankündigung der Landesregierung zum Thema Wachpolizei bzw. Hilfspolizistinnen und Hilfspolizisten war. Den Weg der Ministerverordnung haben wir damals sehr deutlich kritisiert. Meine Fraktion hat damals schon vorgeschlagen, sehr kurzfristig 300 verbeamtete Polizistinnen und Polizisten - es ist mir wichtig, das zu betonen: verbeamtete Polizistinnen und Polizisten, denn wir reden beim Gesetzentwurf über Angestelltenverhältnisse - in der Besoldungsgruppe A 5 einzustellen und für einfache polizeiliche Aufgaben vorzusehen. Auch damals haben wir schon darüber gesprochen, diesen Polizistinnen und Polizisten danach, nach einer entsprechenden Qualifizierung, natürlich auch eine Perspektive für die Laufbahngruppe 1 zu geben. Ich erwähne das, weil wir wiederum zehn Monate versäumt haben. Wir hätten damals schon einen deutlichen Schritt weiterkommen können. Das Haus hat den Antrag damals mit Mehrheit abgelehnt.

Es besteht in der Tat Handlungsbedarf. Das ist unstrittig. Es geht um die Aufgabenerfüllung der Polizei und um ihre Präsenz in der Fläche und vor Ort. Es geht natürlich auch um das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger und es geht auch und vor allem um die Arbeitsbedingungen und um die Arbeitsbelastung der Polizistinnen und Polizisten bei uns in Sachsen-Anhalt. Wir brauchen qualifiziertes und vollumfänglich ausgebildetes Personal in unserer Landespolizei. Das wird die Zielstellung sein. Die Wachpolizei ist und bleibt eine Hilfskonstruktion.

Wir haben erhebliche Skepsis, was den Gesetzentwurf betrifft, werden der Überweisung allerdings zustimmen und uns im Ausschuss selbstverständlich an der Debatte beteiligen.