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Kerstin Eisenreich zu TOP 5: Ostdeutschland bei Netzentgelden entlasten

Anrede,

Nur 5 Monate ist es her, dass wir hier über die zukunftsfähige und gerechte Gestaltung des Netzausbaus debattiert haben und die Landesregierung beauftragt wurde, sich für eine bundesweite Angleichung der Netzentgelte einzusetzen.

Doch ungeachtet der massiven Erhöhungen der Netzentgelte durch die Übertragungsnetzbetreiber Tennet und 50 Hertz zu Jahresbeginn und der weiterhin überproportionale Belastung durch mitunter doppelt so hohe Netzentgelte in den ostdeutschen Bundesländern sind die vereinbarte bundesweite Angleichung der Netzentgelte und deren solidarische Finanzierung durch die Bundesregierung im Gesetzentwurf gestrichen.

Dabei hätten zwölf der sechzehn Bundesländer von der Neuregelung profitiert! Diese wirtschaftliche Benachteiligung der Länder im Norden und Osten der Bundesrepublik, die die Energiewende maßgeblich tragen und voranbringen, ist nicht länger hinnehmbar.

Zudem wird der Netzausbau auf dem Rücken der hier lebenden Menschen vorangetrieben, während diejenigen, die sich den Strom über hunderte Kilometer Übertragungsnetz liefern lassen, finanziell längst nicht so tief in die Tasche greifen müssen. Das ist sozial ungerecht und verantwortungslos. Die Folgen auch in Anbetracht der demografischen Entwicklung in Sachsen-Anhalt und damit weiterer explosionsartig ansteigender Energiekosten pro Kopf der Bevölkerung wären katastrophal. Unsere Forderung lautet: Wer vom Netzausbau profitiert, soll auch dafür zahlen.

Die Umsetzung der Forderung nach einer Entlastung Ostdeutschlands bei den Netzentgelten ist somit längst überfällig. Dabei sind auch die bisher erbrachten Leistungen beim Ausbau der Netzinfrastruktur zu berücksichtigen. Das bedeutet jedoch auch, dass sich der Ausbau der Verteilnetze ebenfalls in den Netzentgelten widerspiegeln muss. Darüber hinaus ist auch die Praxis aller möglicher Befreiungen von Netzentgeltzahlungen, die insbesondere Großverbraucher besserstellt, abzuschaffen.

Hinsichtlich der Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte für volatil einspeisende Anlagen, bliebe abzuwarten, inwieweit die Forderung tatsächlich einen positiven Effekt. Auch meine Fraktion sieht dagegen die dringliche Notwendigkeit, die vermiedenen Netzentgelte für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen beizubehalten.

Die bisherige Politik der Netzentgelte stellt die erneuerbaren Energien als Preistreiber der Stromkosten hin. Dabei ersetzen gerade sie Energeiträger, die viel höhere Folgekosten für den Steuerzahler und die Gesellschaft verursachen. Darauf will ich an dieser Stelle mit aller Deutlichkeit hinweisen! Dazu gehören auch Umwelt- und Klimafolgekosten, die durch Anpassungsmaßnahmen, eintretende Katastrophen, Ernteausfälle und andere.

Wir begrüßen daher, dass im Bundesrat Thüringen und Schleswig-Holstein eine entsprechende Gesetzesinitiative zur Angleichung der Übertragungsnetzentgelte eingebracht haben. In diesem Sinne schließt sich die Fraktion DIE LINKE dem Antrag der Koalitionsfraktionen an.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.