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Kerstin Eisenreich zu TOP 3: Der nächsten Milchkrise wirksam begegnen

Anrede,

Bereits 2015 haben wir als Fraktion den Antrag „Mindestpreise für Milch einführen - Milchmarkt stabilisieren“ (Drucksache 6/4351) eingebracht. Die damalige Regierungskoalition hat unseren Antrag mit einem Alternativantrag weichgespült und ohne konkrete Maßnahmenbeschreibung durchgewunken.

Bei dem heute vorliegenden Antrag sieht das ganz anders aus – gut so! Aber wenn wir uns die aktuelle Situation der Milchviehbetriebe betrachten, ist es bereits fünf nach zwölf. Denn aufgrund der ruinösen Entwicklung, aufgrund nicht kostendeckender Milchpreise und der massiven Wertschöpfungsverluste für die Milchviehhalter insbesondere in den Jahren 2009 und 2012 haben inzwischen nicht nur kleine sondern auch große Milchviehbetriebe aufgegeben. Wir haben als Politik die Sorgen und Nöte der Milchviehhalter ernst zu nehmen und den mit der Milchkrise verbundenen Wertschöpfungsverlusten für die Milchbauern im Ländlichen Raum aktiv zu begegnen. Dies ist im Übrigen auch ein wesentlicher Baustein der Wertschöpfungsstrategie für den ländlichen Raum, über die wir unter dem vorhergehenden Tagesordnungspunkt 2 debattiert haben.

Ein dauerhaftes Kriseninstrument mit Anreizprogramm einzuführen, um die Milchproduktion zu reduzieren und dadurch den Milchpreis durch Marktentlastung zu stabilisieren, entspricht einer unserer damaligen Forderungen. Dabei ist es schon ausreichend, weniger Kraftfutter einzusetzen, wodurch dem Milchviehhalter auch Aufwand erspart wird. Zu einem Verlust von Marktanteilen kommt es nicht, da es sich um geringfügige Mengenanpassungsschritte handelt, die im Rahmen normaler Produktionsschwankungen liegen.

Aufgrund der vergangenen Milchkrisen und der Wechselwirkung des globalen Marktes ist es nötig, sich rechtzeitig auf krisenhafte Entwicklungen vorzubereiten, damit bei einer nächsten sich anbahnenden Krise die Handlungsfähigkeit gewährleistet ist. Dazu ist das bestehende Sicherheitsnetz im EU-Markt bisher nicht in der Lage.

Es bedarf deshalb einer frühzeitigen Warnung und Reaktion durch Marktbeobachtung und -analyse. Diese Aufgabe ist von der Monitoring-Stelle zu übernehmen. Sie kann frühzeitig EU-weit Anzeichen für eine drohende Marktkrise feststellen und ein mehrstufiges Verfahren notwendiger Marktanpassungsschritte einleiten. Dazu gehören solche Instrumente wie private Lagerhaltung in Kombination mit Anreizen zur Reduzierung der Anlieferungsmenge, z.B. Programme zur Milchkalb- und Färsenmast bis hin zur staatlichen Intervention, um im Extremfall den kompletten Marktzusammenbruch zu verhindern.

Wir unterstützen die Forderung, gemäß Artikel 148 der Gemeinsamen Marktorganisation auf EU-Ebene bundesweit die Lieferbeziehungen zwischen Erzeugern und Rohmilchabnehmern über Verträge geregelt und darin Preise je Kilogramm Milch für eine bestimmte Menge und über einen bestimmten Zeitraum definiert werden. Diese Preise müssen allerdings kostendeckend sein. Insofern bekräftigen wir unsere Forderung, kostendeckende Mindestpreise einzuführen. Nur ein kleiner Schritt in diese Richtung kann daher die dritte Forderung nach Regelungen sein, dass Milcherzeuger nicht mehr gezwungen sind, ihre Milchmengen nur einem Abnehmer zu liefern sondern flexibel am Markt unterzubringen.

Letztendlich bleibt auch noch die Frage nach unserem VerbraucherInnen-Verhalten und Bewusstsein: Landwirtschaftliche Produkte haben auch ihren Preis - wertvolles Futter, mehr Tierwohl und Hygiene statt Turbokühen und auch stabile Gehälter auf auskömmlichen Niveau und damit Erhalt der Strukturen und Wertschöpfung im Ländlichen Raum sollten es uns wert sein.

Nur so kann den Milchviehbetrieben eine Zukunftsperspektive geboten und ihre Stellung gestärkt werden. Denn das krisenbedingte Risiko darf nicht einseitig seitens der Erzeuger getragen werden.

Dieser Antrag findet unsere Zustimmung. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.