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Kerstin Eisenreich zu TOP 2a: Hochwasser- und Artenschutz in Zeiten der Klimakrise

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen,

die Hochwasserereignisse der Jahre 2002 und 2013 sind vielen noch in unguter Erinnerung, da wartet auch der Sommer dieses Jahres mit neuen Katastrophenmeldungen in Sachsen-Anhalt auf. Erst traf es innerhalb von zwei Wochen Zingst im Saalekreis, wo intensive Regenfälle die Bewohnerinnen und Bewohner zweimal von Schlammlawinen heimgesucht wurden, und dann sorgten im Juli schwere Unwetter für Überschwemmungen im Harz.

Mit Genugtuung nehmen wir von der Fraktion DIE LINKE zur Kenntnis, dass die Fraktion von Bündnis 90/Grüne dieses Thema heute im Zusammenhang mit den Ursachen, nämlich den klimatischen Veränderungen, debattieren will. Erwiesenermaßen werden Starkregenereignisse und daraus resultierende Überschwemmungen zunehmen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, die in der Hoheit des Landes liegende Aufgabe des Hochwasserschutzes als Teil der kommunalen Daseinsvorsorge zu sehen. Sinnvoller Hochwasserschutz funktioniert dabei aus der Sicht meiner Fraktion nur vorausschauend, überregional, ökologisch und sozial verträglich. Hier stehen wir als Land noch vor großen Herausforderungen. Bei allen guten Entwicklungen, auf die in der gestrigen Regierungserklärung zurecht verwiesen wurde, müssen wir aktuell noch einige Defizite der Landesregierung zur Kenntnis nehmen.

Aus ökologischer Sicht verstehen wir Deichrückverlegungen, die Renaturierung von Flussläufen und die Schaffung von Auslaufflächen als eine der wichtigsten Säulen, um Hochwasserrisiken künftig zu minimieren und der Natur zugleich ausreichend Raum zur Entfaltung zu geben. Gute Beispiele hat Frau Ministerin Dalbert gestern mit Elbe und Havel genannt. Andererseits darf der Hochwasserschutz nicht getrennt von der EU-Wasserrahmenrichtlinie betrachtet werden. Darauf hat mein Fraktionskollege Herr Lange in der gestrigen Debatte bereits verwiesen.

Schaue ich mir jedoch den Einzelplan 13 des Landeshaushaltes an, sind ELER-Mittel für die Förderperiode 2014-2020 in Höhe von 25 Millionen Euro eingestellt. Wir haben die Jahreshälfte 2017 und damit die Halbzeit der Förderperiode überschritten und es sind schon ganze 15.000 Euro abgeflossen – ein Trauerspiel! Ein Blick auf die Landesmittel im Einzelplan 15 verrät, dass auch hier nur geringe Mittel abfließen. Hier gibt es ganz offensichtlich ebenfalls Umsetzungsschwierigkeiten.

Nun gibt es aber weitere Mittel, die einfach nicht abfließen. So sind im Bereich der Vernässung von sage und schreibe 10 Millionen Euro bis Juli 2017 ganze 70.000 Euro, das sind 0,7 % abgeflossen. Hier wird deutlich, dass es eben nicht ausreicht, lediglich Mittel für kommunalen Hochwasserschutz bereitzustellen, sondern es muss auch sichergestellt werden, dass die Gelder eingesetzt werden. Nun muss das Land prüfen, inwiefern denn diese Gelder zur Schadensbeseitigung und besseren Vorsorge im jetzigen Hochwassergebiet eingesetzt werden können – setzen Sie sich mit der EU ins Benehmen, werden Sie tätig. Denn auch die kommunale Infrastruktur hat unter den jüngsten Ereignissen gelitten. Wir fordern eine unbürokratische schnelle Hilfe für die Kommunen. Fördermittelanträge in der aktuellen Situation sind nicht das geeignete Mittel.

Meine Damen und Herren,

Präventivmaßnahmen sind entscheidend, trotzdem müssen wir auch die Schadensregulierung im Blick behalten. Die immer wieder in die Diskussion geworfene Pflicht zum Abschluss einer Elementarschadenversicherung für Gebäudeeigentümer ist jedoch nur dann sinnvoll, wenn die Versicherungsprämien in Risikogebieten auch erschwinglich sind. Auch Landnutzerinnen und Landnutzer, deren Flächen von gesteuerten Flutungen betroffen sind, müssen sich auf Entschädigungen für Ertragsausfälle verlassen können. Das muss vorausschauend geschehen, damit die Mittel im Schadensfall auch bereitstehen.

Wenn ich allerdings der Presse entnehme, wie sich der Ministerpräsident und die Frau Ministerin auf einer Bootsfahrt auf der Elbe feiern lassen, dann wird mir in Anbetracht der Situation im Harz und im Saalekreis ganz anders. Auch wenn die anfänglich vorgesehene unterschiedliche Behandlung der Geschädigten in Zingst und im Harz vom Tisch ist, die 500 Euro bis maximal 2500 Euro, die Sie als Soforthilfe bei einem nachzuweisenden Schaden von mindestens 5000 Euro anbieten, reichen für keine Küche dieser Welt und den Menschen, die im Wasser stehen, haben Sie mit Ihrer pressewirksamen Dampferfahrt auch nicht weitergeholfen.

Aber noch einmal zum Landeshaushalt: Mit Interesse haben wir die Aussagen des Finanzministers auf der Landespressekonferenz vom 8. August zur Kenntnis genommen: Sie, Herr Minister, treten in der 1. Jahreshälfte mit einer Haushaltssperre auf die Bremse und nun sollen übrig gebliebene Mittel als ihr persönlicher Fluthilfefonds fungieren. Das muss doch schon der Haushaltsgesetzgeber entscheiden!

Meine Damen und Herren,

effizienter Hochwasserschutz braucht ein Gesamtkonzept. Die Hochwasserschutzkonzeption des Landes ist gut, enthält viele Vorhaben, die noch ihrer Umsetzung harren. Dafür werden wir als Fraktion aktiv. Wichtig dabei ist, dass dabei alle Ebenen vom Land bis zu den Kommunen, den Gewässerunterhaltungsverbänden, aber auch Landwirtschaft und Gewerbetreibende sowie die überregionale Zusammenarbeit integriert und aufeinander abgestimmt werden, so die Bewirtschaftung und Unterhaltung von Gewässern 1. und 2 Ordnung. Auch die Anlegung ausreichend breiter Blühstreifen an Feldrändern kann Wasser- und Schlammmassen zumindest teilweise aufhalten. Da diese außerdem nicht gedüngt werden, wird der Düngereintrag in Gewässer minimiert. Sie dienen gleichzeitig als guter Gewässer- und damit Artenschutz. Die Reduzierung von Flächenversiegelungen und Bodenverdichtungen gehören ebenso dazu wie die Berücksichtigung von Hochwasserrisikogebieten bei der Ausweisung von Bebauungsgebieten. Letztere machen in Sachsen-Anhalt 17% der Flächen aus.

Einen wunden Punkt sehen wir noch bei Vorhaben im Bereich des natürlichen Hochwasserschutzes. Hier ist noch sehr viel Luft nach oben und sicher eint uns dieses Interesse mit einer grünen Ministerin.

Bei allem Genannten benötigen Hochwasser- und Artenschutzmaßnahmen einer gesellschaftlichen Akzeptanz. Das gelingt, wenn die Öffentlichkeit und Verbände frühzeitig informiert und beteiligt werden, Verfahren ergebnisoffen und transparent geführt werden. Da sicher ist, dass die nächsten Unwetter kommen werden, wir jedoch nicht voraussagen können, wann, lassen Sie uns schnellstmöglich und gemeinsam alles für einen ganzheitlichen und ökologischen Hochwasser- und damit Artenschutz unternehmen.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.