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Kerstin Eisenreich zu TOP 20: Wegwerfverbot für Lebensmittel (zweite Beratung)

Vor zwei Jahren hat die Fraktion DIE LINKE den Antrag für ein Wegwerfverbot für Lebensmittel hier im Plenum gestellt. Dieser Antrag enthielt drei konkrete Punkte, mit deren Hilfe wichtige Schritte zur Reduzierung weggeworfener Lebensmittel unternommen werden sollten. Immerhin handelt es sich deutschlandweit um jährlich elf Millionen Tonnen Lebensmittel, die weggeworfen werden.

Mit unserem Antrag hatten wir gefordert, dass sich die Landesregierung im Bundesrat für ein gesetzliches Wegwerfverbot von Lebensmitteln einsetzen sollte, wie es in Frankreich und auch Italien inzwischen gilt.

Lebensmittelgroß- und Einzelhändler sollten unverkaufte und beschädigte, aber noch genießbare Ware als Lebensmittelspenden Wohltätigkeitsorganisation zuleiten. Und die Landesregierung war aufgefordert, bis zum dritten Quartal 2017 konkrete Umsetzungsmaßnahmen zur Verringerung der Lebensmittelverschwendung in Sachsen-Anhalt vorzulegen. Das wäre demnach vor mehr als einem Jahr gewesen.

Fast zwei Jahre war der Antrag im Parlament und den Fachausschüssen unterwegs. Doch in diesem Fall können wir nicht sagen: Was lange währt, wird gut. Ich würde eher sagen: Der Berg kreiste und gebar eine Maus. Denn je länger in den Ausschüssen über den Antrag diskutiert wurde, desto weniger ist vom Ursprungsantrag übriggeblieben. Die nunmehr zwar zahlenmäßig auf zehn angewachsenen Punkte können nicht darüber hinwegtäuschen, dass damit kaum echte Veränderungen möglich werden.

Im Rahmen der Anhörung zum Antrag hat sich der Beauftragte für „Brot für die Welt“ der Diakonie Mitteldeutschland in seiner Stellungnahme deutlich für eine bundesweite gesetzliche Regelung bis spätestens 2020 ausgesprochen. Dies entspricht der Intention unseres Ursprungsantrages.

Andere Länder sind hier mutiger und es sind auch positive Ergebnisse sichtbar. In Frankreich wird das Gesetz konsequent umgesetzt und bis 2025 soll die Menge an weggeworfenen Lebensmitteln um die Hälfte reduziert werden.

Die Fraktion DIE LINKE kann mit der vorgelegten Beschlussempfehlung keinen echten Veränderungswillen erkennen, der dem Grundanliegen des Ursprungsantrages auch nur annähernd gerecht würde und lehnt ihn daher ab.