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Hendrik Lange zu TOP 7: Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in Sachsen-Anhalt

Anrede,

Niemand von uns wird bezweifeln, wie wichtig sauberes Wasser für uns Menschen aber auch für die gesamte Natur ist. Zwar ist Wasser einer der häufigsten Naturstoffe – über 97 % des Wassers unserer Erde sind jedoch Salzwasser und nur 1% stehen für Bodenfeuchte, Grund- und Oberflächenwasser und Lebewesen zur Verfügung. Das macht unser Wasser so Wertvoll und schützenswert!

"Bei einem Fluss ist das Wasser, das man berührt, das letzte von dem, was vorübergeströmt ist, und das erste von dem, was kommt. So ist es auch mit der Gegenwart." (Leonardo da Vinci 1452 - 1519)

Diese weise Zitat von Leonardo da Vinci deutet auf die Vernetztheit des Wassers hin. Denn das Wasser, das von uns wegfließt trägt auch unsere Hinterlassenschaften mit – Wasser, das bei uns ankommt bringt das mit, was andere Menschen berührt haben. Es reicht also nicht der Blick auf das eigene Territorium, sondern unsere Verantwortung geht darüber hinaus.

Diese Betrachtungsweise war ein wichtiger Motor für die Wasserrahmenrichtlinie der EG. Eine Betrachtungsweise, die ausdrücklich zu unterstützen ist. Denn sie ist die Grundlage dafür, dass europaweit einheitliche Kriterien zur Bewertung des Zustands der Gewässer gelten. Es kann sich also keiner herausmogeln!

Umso dramatischer ist die Feststellung, dass nur 5% der Gewässer in Sachsen-Anhalt in einem guten ökologischen Zustand sind. Damit gehören wir zu den Schlusslichtern bei den Flächenländern. So sind in Rheinland-Pfalz beispielsweise 37 % der Gewässer in einem guten ökologischen Zustand. Sachsen-Anhalt hat mit diesem Befund eine riesige Aufgabe noch vor sich. Zumal die Gewässer mit gutem Zustand fast ausschließlich in Großschutzgebieten liegen, d. h. in der Fläche wird dieser Zustand bisher nirgendwo erreicht. Bislang ist noch erstaunlich wenig passiert. Hier liegt viel am bisherigen Agieren des CDU-geführten Umweltministeriums in den letzten Legislaturperioden. Allerdings lässt die halbherzige und zum Teil lapidare Beantwortung unserer Großen Anfrage meine Hoffnungen auf Verbesserung nicht in den Himmel sprießen. Aber vielleicht werde ich ja eines Besseren belehrt – was ich mir von einer Grünen Ministerin ja nur wünschen kann.

Eine wesentliche Grundlage zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie sind die sogenannten Gewässerentwicklungskonzepte (GEK). Diese sind als konzeptionelle Voruntersuchungen zur regionalen Umsetzung der Maßnahmenprogramme zu verstehen. Sie sollen in erster Linie alle notwendigen Maßnahmen beinhalten, die für ein Erreichen der WRRL-Ziele aus hydromorphologischer und hydrologischer Sicht sowie im Hinblick auf die Gewässerunterhaltung erforderlich sind. Dabei ist auch ein Abgleich mit nähr- und schadstoffbezogenen Maßnahmen sowie Zielen des Hochwasserschutzes und des NATURA-2000-Managements vorzunehmen, die mit anderen Gebietszuschnitten und anderen zeitlichen Vorgaben bearbeitet werden müssen. Soweit so gut… Anlage 1 listet uns 430 Oberflächenwasserkörper (OWK) auf, für 131 wurde ein GEK erarbeitet (32%); für 154 fehlt das GEK (37%) und für 142 OWK ist kein GEK vorgesehen (34%). Die Gründe werden benannt, warum ein GEK eventuell nicht vorgesehen ist (z.B. Zuständigkeit eines anderen Bundeslandes); Warum jedoch beispielsweise Gebiete mit einem großen ökologischen Potential wie die Grabensysteme im Drömmling unberücksichtigt bleiben, kann aus der Antwort der Landesregierung nicht vertiefend entnommen werden.

Noch beachtlicher sind die Zahlen, wenn man nur die zu betrachtenden Gewässer berücksichtigt. Dann würde für 46% ein GEK erarbeitet, für 54% noch nicht – für gerade einmal 5% wurden Maßnahmen beantragt und für ganze 1,7% der OWK wurden Maßnahmen umgesetzt.

Eine Schnecke ist ein D-Zug dagegen. Und bedenkt man, dass die WRRL schon seit 2000 gilt sind das beschämende Zahlen. Das Ziel, bis 2027 flächendeckend einen GÖZ (Abkürzung bitte ausschreiben) für die Gewässer zu erreichen ist bei diesem Bearbeitungstempo absolut unrealistisch!

Und dann kommen wir zu so einer halbherzigen Antwort. Denn auf die Frage nach der Erfolgskontrolle wird lediglich auf den langen Zeitraum verwiesen, in dem sich ein solcher Erfolg einstellen würde. Das Argument der Langfristigkeit stimmt zwar, jedoch ist die WRRL seit 2000 in Kraft und es gibt in anderen Bundesländern durchaus Projekte mit Erfolgen (z.B. Obermainrenaturierung). Die Landesregierung zeigt eine erstaunliche Unwissenheit – oder die Maßnahmen bringen nirgendwo Verbesserungen – was übrigens dramatisch wäre. Und das stimmt ja so auch nicht. Wir kennen ja Beispiele wie die Ihle, bei denen Maßnahmen zu deutlicher Verbesserung des ökologischen Zustands geführt haben.

Nun will ich nicht den Eindruck aufkommen lassen, dass nun gar nichts passiert ist. Selbstverständlich wurden Maßnahmen geplant und umgesetzt. Warum jedoch nicht alle Maßnahmen aus dem 1. Bewirtschaftungszeitraum in den 2. überführt wurden, bleibt das Geheimnis der Landesregierung. Und ja, Maßnahmen zur Längsdurchgängigkeit sind wichtig (besonders für den Fischbestand). Jedoch braucht es nach unserer Einschätzung viel mehr Maßnahmen, die die Gewässermorphologie als Ganzes verbessert. Denn mit über 70% Oberflächengewässer, die als künstlich oder stark verändert eingestuft sind, liegen wir weit über dem bundesweiten Durchschnitt. Übrigens fällt auf, dass in den letzten 16 Jahren über 9 Mio € Landesmittel nicht ausgegeben wurden. Und 1,2 Mio Mittelreste bei den EU-Mitteln zu verzeichnen sind. Mehr als 10 Mio €, die nicht in Maßnahmen geflossen sind! Und gucken wir auf die aktuellen Mittelabflüsse scheint sich diese schädliche Form der Sparsamkeit fortzusetzen.

Insbesondere bei den Gewässern 2. Ordnung ist der Bearbeitungsstand katastrophal, die meisten Unterhaltungsverbände (UHV) beginnen gerade mit der Vorplanung oder bestenfalls Planung. Die UHV sind durch das Land bisher nicht in die Lage versetzt worden, die WRRL auf ihrem Gebiet umzusetzen; sie sind dazu vielfach personell nicht in der Lage. Da die Umsetzung der WRRL für die UHV weiterhin „freiwillig“ ist, sind die Konsequenzen absehbar.

Vielfach habe ich die Hoffnung schon zum Ausdruck gebracht, dass Frau Dalbert ihr Herzblut für die Wissenschaft in ihr Amt trägt. Auch hier enttäuschen die Antworten. Das Land unterstützt die Forschung auf dem Gebiet der WRRL nicht (Antwort 21). Das ist auch ein wesentlicher Grund für die bisher qualitativ und quantitativ unzureichende Umsetzung. Die bestehenden Forschungsprojekte (Antwort 20) müssen sich die Forschungseinrichtungen anderswo besorgen, was nicht einfach ist, denn die WRRL-Umsetzung ist Ländersache. Brandenburg, Bayern, Niedersachsen u. Schleswig-Holstein (z. B.) unterstützen hingegen Forschungen (planerisch, wasserbaulich, ökologisch) zur WRRL. Es reicht nicht aus, zu Beratungsrunden zusammen zu rufen. Nutzen Sie doch die Kapazitäten im Land intensiver! Das ist für beide Seiten gut!

Entscheidend für den Erfolg bei der Umsetzung von Maßnahmen ist die Landnutzung im Umfeld. Einträge von Feinsedimenten, Pestiziden und Düngemitteln sind heute zumeist die wichtigsten Stressoren für die Gewässerökologie. Antwort III.3 zeigt, dass dies der Landesregierung offensichtlich nicht bewusst oder egal ist. Hier braucht es dringend auch eine Verbesserung der Kontrollen. Zudem müssen die sogenannten Greening Maßnahmen dringend entbürokratisiert werden. Wir kommen nicht umhin, die Verantwortung der Landwirtschaft zu benennen und Konsequenzen zu ziehen.

Über 53% des Grundwassers sind im schlechten Zustand. Für ein Flächenland mit einer so niedrigen Besiedelungsdichte ist das erschütternd. Die „Erholung“ von Grundwasserkörpern dauert Jahrzehnte bis Jahrhunderte, aber in diese Richtung geht es nicht. Stattdessen steigt die Importmenge von Gülle und Gärresten ständig an, Es kann nicht sein, dass „Gülle-Tourismus“ aus Holland, Dänemark oder Belgien so fortgeführt wird und unsere Äcker als Entsorgungsflächen enden, obwohl von diesen Stoffen in Sachsen-Anhalt schon selbst mehr als genug „produziert“ wird. Hinsichtlich der tatsächlichen Belastung ist die Landesregierung aber offensichtlich ahnungslos. Zudem muss überprüft werden, in wieweit eine effektive Kontrolle der Einhaltung der Düngemittelverordnung durch die Landkreise gewährleistet werden kann.

Unser Wasser ist zu wichtig für Mensch und Umwelt, als dass der schlechte Umgang mit dieser wertvollen Ressource so weiter gehen kann, wie bisher. Lassen Sie uns die Anstrengungen zur Umsetzung der WRRL verstärken und fahren wir die Verschmutzung schnellstmöglich zurück. Und zwar nicht erst dann, wenn Strafen aus der EU angedroht werden! Es kommt uns allen zu Gute und es ist unsere ethische Pflicht. Danke!