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Hendrik Lange zu TOP 6: Störerhaftung abschaffen - Netzsperren verhindern

In Zukunft können wir das immer so machen. Ich kündige etwas an, und die Koalition reagiert mit einem eigenen – gar nicht so schlechten -  Antrag darauf. Aber im Ernst…

Die Störerhaftung ist ein Ärgernis, das Deutschland zu einer Free-WiFi-Wüste gemacht hat. Freien Internetzugang über einen W-Lan-Router eines Anderen, das ist in den meisten Ländern Gang und Gäbe. Es ist ein Service in Bars, Cafes, Restaurants, Hotels oder auch einfach eine Freundlichkeit von privaten Initiativen. Aber auch Vereine und Verbände, Staatliche Institutionen und Kommunen sind in vielen Ländern freier, einen W-Lan Zugang zum Internet anzubieten. Und wer schon einmal eine SMS mit den Preisen bekommen hat, die verlangt werden, wenn man via Roaming mobil ins Netz möchte, der kennt die oft horrenden Preise für wenige MB. Da ist man froh, wenn man über einen W-Lan-Zugang die neusten Nachrichten aus der Heimat lesen kann, mit der Familie kommunizieren oder einfach so im Netz surfen kann.

Das gilt in Deutschland übrigens auch für alle Mobilfunkkunden – zum einen wegen des Netzausbaus, aber eben auch wegen der geringen Datenmengen zu hohen Preisen. Einen freien Zugang zum Internet zu haben, das gehört zu den Grundrechten.

Nachdem die Abmahnkanzleien ein sehr gutes Geschäft mit der Störerhaftung und auf Kosten der W-Lan-Betreiber gemacht haben, hat man die Folgen gesehen. Freies W-Lan gibt es kaum. Als Reaktion hat der Bundestag einem nur halbherzig geänderten Telemediengesetz zugestimmt. Die Folge ist, dass es zwar keine Abmahnungen geben soll, jedoch W-Lan-Betreiber bei Rechtsverstößen von Nutzern zur Unterlassung verklagt und durch Gerichte verurteilt werden können. Die Kosten müssen sie dafür weiter tragen – ein Risiko, das nur wenige auf sich nehmen.

Unsere Anträge zielen nun darauf, einen echten freien Zugang zum Netz zu ermöglichen und die Störerhaftung abzuschaffen. Ohne erzwungenen Passwortschutz, ohne Registrierung, ohne komplizierte Vorschaltseiten. Und siehe da, gestern hat Frau Zypris einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgestellt. Unsere Anträge unterscheiden sich aber in einem sehr wichtigen Punkt. Wir kritisieren die Netzsperren, die angeordnet bzw. gefordert werden können.

Den freien Netzzugang jetzt durch Netzsperren privater Anbieter zu blockieren, ist schon ein starkes Stück. Es wiederspricht dem Demokratischen Ansatz des Internets. Es ist aber auch eine erneute Überforderung für W-Lan-Betreiber. So müssen eventuelle Gerichtskosten weiterhin von Ihnen getragen werden. Eventuell müssen neue Router angeschafft werden – einfach weil der interne Speicher nicht reicht. Wirksame Netzsperren zu programmieren ist zudem vorraussetzungsvoll. Besonders die Gefahr des Overblockings ist massiv gegeben, da Anwälte von Rechtinhabern durch formlose Schreiben Netzsperren erwirken können und sich der W-Lan-Betreiber nicht auf das Risiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung einlassen wird.

Insbesondere Portssperren können zum Overblocking führen, da auch legale Anwendungen betroffen sind. So werden über Bittorrent Linux-Distributionen angeboten – völlig legal. Und auch Videostreamingdienste oder Skype können von diesem Overblocking betroffen sein. Das führt die Idee des freien Netzzugangs ad absurdum. Rechtssicherheit meine Damen und Herren sieht anders aus.

Und wenn man weiß, dass Netzsperren auch umgehbar sind, stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit! 

Die Netzsperren werden zu Aufwand, Kosten und Rechtsunsicherheit für Wlan-Betreiber führen. Ob damit das Ziel nach mehr freiem W-Lan in Deutschland erreicht wird, ist fraglich. Wir fordern daher, den Irrweg der Netzsperren nicht zu beschreiten. Die Störerhaftung gehört abgeschafft – ohne Wenn und Aber. Und es braucht endlich Rechtssicherheit für jeden privaten W-Lan-Betreiber. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.