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Hendrik Lange zu TOP 3: GE Hochschulgesetzänderungsgesetz

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das heute eingebrachte Hochschulgesetz-Änderungsgesetz (Was für ein Wort) irritiert mich doch mehr, als erwartet. So ist es erstaunlich, dass gleich auch noch Neuregelungen für die nichtstaatlichen Hochschulen eingeführt werden. Das kann man natürlich machen – insbesondere, wenn es ein Verfassungsgerichtsurteil gibt. Allerdings hätte der Biologe Lange vom Juristen Willingmann erwartet, dass dann auch die Gesetzesüberschrift angepasst wird, weil es eigentlich Usus ist, dass man in der Überschrift schon die wesentlichen Inhalte erkennen kann. Aber das sind Kleinigkeiten. Als Freund von Staatlichen Hochschulen bin ich froh, dass die getroffenen Regelungen nicht hyperliberal sind. Allerdings ist es erstaunlich, dass den nichtstaatlichen Hochschulen ein einfacherer Zugang zum Promotionsrecht ermöglicht wird, als er unseren Hochschulen für angewandte Wissenschaften zugestanden wird. Darüber müssen wir nochmal reden.

Sehr geehrte Kolleg*innen,

wichtig ist, dass nun auch Sachsen-Anhalt Regelungen trifft, dass das turbulente Corona-Semester Studierenden und Wissenschaftler*innen in der Qualifikation nicht auf die Füße fällt. So darf es keine Nachteile beim BAföG geben, weil Studienleistungen nicht erbracht werden konnten. Und beispielsweise auch Juniorprofessor*innen dürfen keine Nachteile für ihre Qualifikation haben.
Ob es der Königsweg ist, die Entscheidungen über die Prüfungen an die Hochschulen zu delegieren, werden wir im Ausschuss besprechen. Wichtig ist, dass die Studierenden sicher sein können, dass die Entscheidungen zu den Prüfungsleistungen an allen Hochschulen gleich getroffen werden.
Anrede


Wir sprechen heute über ein Gesetz das notwendig ist, weil ein normales Studium im letzten Semester nicht möglich war. DIE LINKE sagt ganz klar, dass in dieser Situation keine Gebühren erhoben werden dürfen. Eingezahlte Gebühren müssen zurückgezahlt werden. Land und ganz besonders der Bund lassen die Studierenden schon mit ihrer sozialen Lage weitestgehend allein, wenn beispielsweise der Nebenjob weggebrochen ist. Da wird jede Entlastung gebraucht und darum bringen wir einen Änderungsantrag ein. Das ist nicht nur sozial, sondern auch fair.

Danke