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Hendrik Lange zu TOP 14: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulzulassungsgesetzes Sachsen-Anhalt und anderer Gesetze

Sie ist wieder da! Die Zentralstelle zur Vergabe von Studienplätzen ist in Form einer Stiftung wieder auferstanden. So könnte man zumindest meinen, liegt damit jedoch nicht ganz richtig. Richtig ist jedoch, dass die blindwütige Abschaffung der Zentralen Studienplatzvergabe (ZVS) Mitte der 2000er zwar teilweise bejubelt wurde – schnell wurde aber deutlich, dass die deregulierte dezentrale Vergabe ein gewisses Chaos angerichtet hat. Natürlich haben die Studieninteressierten sich an verschiedenen Hochschulen beworben. Denn klappt es beider einen Hochschulen nicht, klappt es vielleicht bei der Anderen. Und so wurden sie beispielsweise in Magdeburg und in Halle zugelassen und entschieden sich dann für den einen oder anderen Studienort.

Spätestens mit den Berichten über freigebliebene Studienplätze in begehrten Fächern wurde deutlich, dass sich etwas ändern muss. Die ZVS wurde in eine Stiftung überführt und soll nun ein sogenanntes Dialogorientiertes Verfahren für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge durchführen. Zudem werden für Studiengänge, die an allen anbietenden Hochschulen zulassungsbeschränkt sind, teilweise Studienplätze zentral vergeben.

Dass diese Verfahren nun endlich in Gang kommen, ist sicherlich gut. Schließlich waren die Überführung der ZVS in die Stiftung und der Begin des Dialogorientierten Verfahrens von peinlichen Pannen begleitet. Softwareprobleme sorgten dafür, dass der Start mehrmals verschoben wurde. Und die Resonanz unserer Hochschulen auf die neue Vergabeart war bislang gering. Oftmals war von den Hochschulen zu hören, dass sie lieber die Studierenden schnell zulassen, damit sie zukünftige Studierende schnell binden. In der Ausschussberatung wird daher nicht nur das konkrete Funktionieren der neuen Verfahren zu erörtern sein, sondern auch die Frage nach der Teilnahme an den neuen Verfahren.

Da die Frage der Hochschulzulassung  ein Kernthema der Hochschulpolitik ist, möchte ich doch nochmal Weniges aus der Debatte des Jahres 2011 widerholen. Das Hochschulzulassungsgesetz folgt der Tatsache, dass nicht jedem Studienbewerber der
Wunschstudienplatz zur Verfügung gestellt werden kann. Mit der Bildungsexpansion der 70er Jahre trat dieses Problem erstmals massiv auf. Die Hochschulen reagierten damals höchst unterschiedlich auf diese Situation, sodass das Verfassungsgericht urteilte, dass eine absolute Zulassungsbeschränkung zum Studium nur unter bestimmten Umständen möglich sei. Die Grundlage des Urteils ist das Grundrecht der Berufsfreiheit in Verbindung mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz und dem Sozialstaatsprinzip.

Als Folge wurde damals die Zentralstelle zur Vergabe von Studienplätzen gegründet, es wurden Zulassungsgesetze erlassen und ein Staatsvertrag wurde abgeschlossen. Da diese Rechtsmechanismen aufgrund der Mittelknappheit das Wunsch- und Wahlrecht einschränken, nennen böse Zungen sie Instrumente zur Mangelverwaltung. Positiver formuliert soll das Zulassungsgesetz unter den gegebenen Bedingungen den Hochschulen
Lehre und Forschung in hoher Qualität ermöglichen. Fakt bleibt aber, dass die Hochschulen besser ausgestattet sein müssten, um beiden Ansprüchen zu entsprechen.

Für uns LINKE steht fest, dass der Zugang zu akademischer Bildung das Recht eines Jeden sein muss! Dabei geht es nicht um Akademisierungswahn – ein diffamierender Begriff, der den Realitäten in keinster Weise gerecht wird, sondern um Freiheit und Selbstbestimmung.

Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss, die sicherlich mit einer Anhörung verbunden sein wird.