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Hendrik Lange zu TOP 06: Verbesserung der Arbeitsbedingungen an den Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt

Unseren Antrag haben wir in ähnlicher Form in der letzten Legislaturperiode bereits einmal gestellt. Damals hatten wir eine Debatte zu einer Großen Anfrage, die wir gestellt hatten. Damit verknüpft war dieser Antrag, über den auch schon einmal debattiert wurde. Gleichwohl einiges zu der Frage der Beschäftigungsbedingungen im Koalitionsvertrag steht, wollen wir natürlich Verbesserungen an den Hochschulen herbeiführen und voranbringen. Es gibt entsprechende Äußerungen seitens der Regierung. Da kann unser Antrag für den nötigen Rückenwind sorgen.

Es sind die Beschäftigten der Hochschulen, die durch ihre Arbeit die hohen Leistungen unserer Hochschullandschaft ermöglichen. Sie bringen Innovationen voran und treiben die kulturelle und wissenschaftliche Entwicklung an. Die Ausstrahlung unserer Hochschulen zieht junge Menschen deutschlandweit und international an. Für die Leistungen, die die Beschäftigten erbringen, verdienen sie höchste Anerkennung.

Und ja, es ist immer noch notwendig, sich mit den Beschäftigungsbedingungen auseinanderzusetzen. Denn die Finanzierung ist in den letzten Jahrzehnten immer stärker projektorientiert erfolgt. Das haben wir schon mehrfach im Hohen Haus diskutiert. Die institutionelle Förderung wurde heruntergefahren. Dafür müssen die Hochschulen permanent Drittmittel einwerben.

Es gibt in den letzten Jahren immer mehr Sonderzuweisungen beispielsweise seitens des Bundes über den Hochschulpakt. Das ist zunächst erfreulich. Aber weil diese Mittel auch immer nur befristet zur Verfügung stehen, gehen die Hochschulen kein Risiko ein und stellen auch nur befristet ein. Hier ist dringend ein Umsteuern notwendig.

Die aus Hochschulpaktmitteln beschäftigten Mitarbeiter leisten gute Arbeit. Aber wenn sie sich gerade eingearbeitet haben, werden sie abgeworben, weil sie eben gute Wissenschaftler sind. Wir haben dann in Sachsen-Anhalt zwar eine Zeitlang dafür gesorgt, dass jemand im System ist, der etwas Gutes leisten kann, er ist dann aber weg, weil wir nicht die nötigen Stellen zur Verfügung stellen. Deswegen ist ein Umsteuern dringend notwendig. Die Landesregierung hat die Verbesserung der Grundfinanzierung in Aussicht
gestellt. Wir sagen, dass dieses Geld auch dazu verwendet werden soll, die Beschäftigungsverhältnisse an den Hochschulen zu verbessern. Damit das passiert, bringen wir diesen Antrag ein.

Was passiert gerade an den Hochschulen? Es gibt immer wieder Berichte darüber, dass gerade Doktorandinnen und Doktoranden eine halbe Stelle haben, aber die volle Arbeit leisten müssen. Sie sind in die Lehre eingebunden; sie tragen sie zum Teil, weil die Professoren damit beschäftigt sind, die Anträge zu stellen. Sie übernehmen zum Teil die Korrektur der Hausarbeiten. Sie sind vollumfänglich in die Forschung eingebunden. Und die Promotion läuft manchmal leider nur nebenbei. Sie sind davon betroffen, dass es eine permanente Befristung gibt. Das schafft natürlich auch eine gewisse Abhängigkeit vom Professor, das baut Druck und Konkurrenz auf. Das führt oftmals dazu, dass junge Menschen das Wissenschaftssystem verlassen. Das können wir uns in Sachsen-Anhalt wirklich nicht leisten.

Wir sehen auch, dass Frauen stärker von Befristung und Teilzeit betroffen sind als Männer. Das ist eine Erkenntnis, die aus der Antwort auf die damalige Anfrage hervorgeht. Das hat sich auch nicht wesentlich geändert. Wir meinen, dass gerade an staatlichen Institutionen genau diesem gesellschaftlichen Negativtrend entgegengewirkt werden muss. Deswegen stellen wir den Antrag. Wir möchten, dass in der Regel tatsächlich in Vollzeit beschäftigt wird. Wenn es zu Teilzeitbeschäftigung kommt, dann sollte der Stellenanteil nicht unter 75 % liegen.

Ich hoffe, dass das Unwesen der Drittelstellen an den Hochschulen ein Ende findet. Wir werden das sicherlich noch einmal abfragen, inwieweit das immer noch der Fall ist. Aber in der Regel sollten Teilzeitstellen nicht unter 75 % vergeben werden. Wir möchten die schrittweise Reduzierung der befristeten Arbeitsverhältnisse. Wir verschließen natürlich nicht Augen vor der Notwendigkeit, bei Qualifikationen oder Vertretungen flexibel zu handeln. Das ist völlig klar. Aber wir möchten, dass die Daueraufgaben von Menschen bearbeitet werden, die auch dauerhaft an den Hochschulen beschäftigt sind. Das ist längst nicht mehr der Fall.

Wenn Projektmittel bewilligt werden, dann sollten die an den Projekten Beteiligten auch für die gesamte Projektdauer beschäftigt werden. Es muss noch einmal geprüft werden, wie durch kluges Poolen von Forschungsmitteln dauerhafte Beschäftigung ermöglicht werden kann. Oft stehen die Stellenpläne und die starre Handhabung der Stellenpläne praktikablen Lösungen vor Ort im Wege. In den Haushaltsverhandlungen sollten wir das Wirken von Budgetierung auf der einen Seite und von Stellenplänen auf der anderen Seite noch einmal besprechen und uns darüber verständigen, wie man eine gute Lösung hinbekommt.

Einiges ist auch einfach in den Abläufen der Hochschulen zu verbessern. Beispielsweise sollte es Qualifizierungsvereinbarungen geben, die die Betreuung absichern. Die Qualifizierungsvereinbarungen können auch dafür sorgen, dass man weiß, was man von einander erwarten kann. Dazu gehört auch, dass man rechtzeitig Bescheid gibt, ob ein Arbeitsvertrag verlängert oder auch nicht verlängert wird.

Die Anfrage hat damals ergeben, dass Lehrbeauftragte Arbeiten erledigen, die Kosten in Höhe von 13 Millionen Euro verursachen würden, wenn sie von regulär angestellten Beschäftigten erbracht würden. Das geht so nicht. Oftmals ist der Lehrauftrag eine Form der Ausbeutung auf höchstem Niveau. Meist sind die Honorare recht niedrig. Eigentlich ist der Lehrauftrag ein Ausnahmefall. Er ist nach Hochschulgesetz beschränkt auf die künstlerische Ausbildung oder er soll externes Wissen in die Hochschulen hinein holen und ein zusätzliches Lehrangebot sein. Aber ich habe schon zu Senatszeiten in Halle erlebt, dass der Lehrauftrag zum Regelfall wurde. Das ist vom Hochschulgesetz nicht gedeckt. Ich finde das skandalös. Wenn man schon Lehraufträge vergibt, dann muss man die Lehrbeauftragten auch anständig bezahlen. Deswegen fordern wir an dieser Stelle ein Mindesthonorar.

Einiges von dem, was wir aufgeschrieben haben, ist ein alter Hut, weil wir es hier schon des Öfteren besprochen haben. Tenure Track soll genutzt werden, das ist nicht neu. Es gibt einen, wie ich finde, recht guten Gesetzentwurf, den damals noch Frau Prof. Dalbert eingebracht hat. Ich bin gespannt, in welcher Form das im Hochschulgesetz auftaucht. Vielleicht finden wir dafür eine vernünftige Lösung.

Über das Kaskadenmodell oder das Projekt Kaskade plus haben wir in der letzten Debatte schon gesprochen. Ich weise noch einmal darauf hin, dass sehr viele Professuren freiwerden, sodass wir tatsächlich die Möglichkeit haben, an den Hochschulen für mehr Gleichstellung zu sorgen.
 
Über die Eingruppierung der Lehrkräfte für besondere Aufgaben in die Entgeltgruppe 13 haben wir in der letzten Legislaturperiode auch schon debattiert. Hiervon sind insbesondere die Hochschulen für angewandte Forschung betroffen, bei denen die Entgeltgruppe 13 noch nicht zur Anwendung kommt. Das sollte unbedingt geändert werden. Zu finanzieren ist diese Maßnahme aus den Mitteln, die für die Grundversorgung der Hochschulen zur Verfügung gestellt werden. Das müssen allerdings auch genügend Mittel sein.

Zum Thema Kinderbetreuung. Ist das eine Aufgabe der Hochschulen? Ich sage ja, aber sie soll nicht von den Hochschulen selbst erledigt werden. Ich glaube, dass gute Hochschulen ein sehr großes Interesse daran haben, ihrem Personal die Möglichkeit zu geben, eine anständige Kinderbetreuung zu organisieren. Das geht beispielsweise über die Studentenwerke - es gibt Kindergärten der Studentenwerke -, aber auch über freie Träger. Hier muss dafür gesorgt werden, dass die Betreuung an den Wissenschaftsbetrieb angepasst wird. Das muss realisiert werden. Einige Hochschulen machen das bereits. Besser wäre es, wenn sich alle dafür verantwortlich fühlten und entsprechende Vereinbarungen mit Trägern abschließen.

Ich komme kurz zu dem Alternativantrag der Koalitionsfraktionen. Darin ist von einem Dialogverfahren die Rede. Ich habe nichts gegen ein Dialogverfahren. Ich finde es sogar gut, dass man auf die Hochschulen zugeht und miteinander ins Gespräch darüber kommt, wie man das umsetzt. Das ist ein gangbarer Weg. Aber ich sage auch: Über das Dialogverfahren haben wir an dieser Stelle schon Ende 2014 gesprochen. Ich habe noch einmal in die Protokolle geschaut, das war damals die Abschlussdebatte. Wir hatten damals einen etwas uninteressierteren Minister im Amt. Wir kennen ihn. Wir werden sehen, wie das heute gemacht wird. Ich hoffe, dass unser Minister, den wir jetzt haben, ein wenig ambitionierter ist. Zumindest der Staatssekretär macht mir an dieser Stelle Hoffnung. Für Vorschusslorbeeren, Herr Minister, ist es noch zu früh. Das kommt dann, wenn das hier anständig umgesetzt worden ist.

Ich komme zum Schluss. Wir brauchen eine bessere institutionelle Förderung, weg von der Projekteritis. Denn dann können wir auch bessere Beschäftigung organisieren. Wir möchten, dass Dauerstellen für Daueraufgaben geschaffen werden, und wir möchten dafür sorgen, dass kluge Menschen im Land gehalten werden, denn das bringt Sachsen-Anhalt voran.