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Doreen Hildebrandt zu TOP 16: Freiwilligendienstleistende in ihrer Mobilität besser unterstützen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie wollen also ein Azubiticket für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Freiwilligen sozialen Jahr, Freiwilligen ökologischen Jahr und am Bundesfreiwilligendienst. Das finden wir toll.

Aber warum dann nicht gleich mit dem Azubiticket verbinden?

Sie sehen doch, wie schleppend sich der Prozess beim Azubiticket hinzieht. Soll jetzt das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr oder die Nahverkehrsgesellschaft Sachsen-Anhalt von vorn mit den Verhandlungen mit den Verkehrsgesellschaften im Land beginnen?

Und dann für Studierende nochmal? Mit solch einem Kleinklein verlangsamen Sie die Prozesse doch weiter, bis hin zum Stillstand.

Damit wollen wir uns nicht abfinden und legen Ihnen deshalb unseren Änderungsantrag vor. Der unterscheidet sich nur in Punkt 3 von Ihrem Antrag, aber dort wesentlich.

Wenn Sie kurzfristig tatsächlich etwas für die Freiwilligendienst – Leistenden tun wollen, dann nehmen Sie diese mit in die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Auszubildende zu den Kosten der auswärtigen Unterbringung sowie zu Fahrtkosten aus Anlass des Besuchs einer auswärtigen Berufsschule“, die gerade geändert wird, auf.

Mittelfristig gehört das Azubiticket so gestaltet, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmern am FSJ, FÖJ und BuFDi zum förderfähigen Personenkreis gehören.

Und eine Bemerkung noch: im Mai-Plenum 2018 haben wir darauf gedrängt, dass das Azubiticket umgesetzt wird und als erster Schritt die eben genannte Richtlinie geändert wird, weil das Ausbildungsjahr 18/19 vor der Tür steht. Jetzt, mehr als 1 Jahr später, beginnt das nächste Ausbildungsjahr und außer Lippenbekenntnissen gibt es immer noch nichts. Das können Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, doch nicht wirklich wollen!

Also stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu – es ist der schnellere und bessere Weg zum Ziel.

Vielen Dank