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Doreen Hildebrandt zu TOP 03: Finanzielle Mittel nach dem Entflechtungsgesetz zweckgebunden einsetzen

Wir reichen den Alternativantrag „Entflechtungsgesetz bedarfsgerecht fortführen mit Landesverkehrsfinanzierungsgesetz“ ein, weil wir dem Antrag der Koalition Drucksache 7/379 so nicht zustimmen können. Er ist uns zu unambitioniert und unkonkret, was soll die Landesregierung damit anfangen? Der Koalitionsantrag ist eine Neuauflage des Beschlusses 6/976 aus der letzten Legislaturperiode. Da war die Koalition noch wesentlich mutiger und hat sich sogar Forderungen der Verkehrsministerkonferenz nach Erhöhung der Mittel zu eigen gemacht.

Die Summe der Entflechtungsmittel ist seit 1997 gleichgeblieben und muss schon unter der Berücksichtigung der gestiegenen Baukosten bundesgesetzlich angehoben werden und ist nicht am Bedarf orientiert, wie ihn beispielsweise die Daehre-Kommission ermittelt hatte. Jetzt soll laut Ihrem Antrag alles so bleiben wie es ist. Nichts anderes beantragt die Koalition hier.

Für die Planer in den Kommunen reicht das aber nicht aus. Verkehrsprojekte sind langfristige Projekte. Eine Brücke baut man nicht in einem Halbjahr. Herr Webel weiß mit seiner A14, wie lange sich Verkehrsprojekte hinziehen und wie man da mit den Geldern jonglieren muss, damit sie nicht verfallen. Der Druck auf den Bund muss bei den Entflechtungsmitteln wesentlich erhöht werden.

Wir alle wissen, dass das entsprechende Bundes-Entflechtungsgesetz am 31.Dezember 2019 ausläuft. Schon die erste Bodewig Kommission hat empfohlen, bis 2015 eine Anschlussregelung zu finden, welche die Mittel fortführt und bedarfsgerecht erhöht. Für die Sicherung der Planbarkeit und Finanzierbarkeit der kommunalen Verkehrsinfrastruktur wird es höchste Zeit, dass das passiert. Die vier Aufgaben Hochschulbau, Bildungsplanung, Gemeindeverkehrsfinanzierung und Wohnraumförderung bleiben Dauerauftrag der Länder, die langfristig finanziert werden müssen. Die Landesregierung muss sich also dafür einsetzen, diesen Mittelzufluss im Rahmen des Bund-Länder-Finanzausgleichs zu verstetigen.  

Zum 1. Januar 2014 wurde seitens des Bundes die Zweckbindung der Entflechtungsmittel auf eine allgemein investive Zweckbindung umgestellt, so dass auch das Land Sachsen-Anhalt frei ist beim Einsatz der Mittel. Wir fordern die Regierung auf, ihren eigenen Koalitionsvertrag auf Seite 123 umzusetzen und durch ein Landesverkehrsfinanzierungsgesetz die Zweckbindung besonders für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in Sachsen-Anhalt sicherzustellen. Wir fordern weiterhin, dass bisher förderunfähige Vorhaben wie selbständig geführte Radwege und Radverkehrsanlagen, Carsharing- und Fahrradstationen, Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden innerörtlichen Straßen und die Barrierefreiheit an Haltestellen im ÖPNV in das Gesetz aufgenommen werden. Eine Fördermittelumschichtung mit mindestens gleichberechtigter Verteilung für den ÖPNV sowie des Fuß- und Radverkehrs muss darin ebenso festgeschrieben werden.

Andere Länder können es doch auch: Das Landes-Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz von Baden-Württemberg verteilt die Mittel zu 60 Prozent auf ÖPNV und Radverkehr und zu 40 Prozent auf den kommunalen Straßenbau. DIE GRÜNEN in Sachsen hatten einen Gesetzentwurf eingebracht, der 70 Prozent ÖPNV, 20 Prozent der Mittel für die kommunalen Straßen und 10 Prozent für den Radverkehr vorsah. Solche Vorschläge finden wir gut und sie sollten im Land, im Landtag, im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr diskutiert werden.

Wenn Sachsen-Anhalt jetzt kein Landesverkehrsfinanzierungsgesetz auf den Weg bringt, ist zu vermuten, dass wir zu jeder Haushaltsaufstellung darüber im Landtag debattieren und schließlich dringende Investitionen in das Verkehrswegenetz und den ÖPNV aus finanziellen Gründen zurückgestellt werden und sich der Investitionsstau weiter erhöhen und der Werteverzehr der öffentlichen Infrastruktur weiter voranschreiten wird.