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Bewegung der so genannten „Reichsbürger“ entschieden entgegentreten

Laut Medienberichten belasten die so genannten „Reichsbürger“ immer stärker die Arbeit der Gerichte. Dazu bemerkt die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion Eva von Angern

Laut Medienberichten belasten die so genannten „Reichsbürger“ immer stärker die Arbeit der Gerichte. Dazu bemerkt die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion Eva von Angern:

„Die Bewegung der „Reichsbürger“ ist seit vielen Jahren eine Spielart rechtsextremer Organisierungen und Ideologie. Die Fraktion hatte dazu u.a. erst unlängst eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gerichtet (s. HIER), auch der Verfassungsschutzbericht 2015 befasst sich mit den Umtrieben dieser Bewegung.

Das Thema wird auch Gegenstand der Sitzung des Landtagsausschusses für Inneres und Sport am 18.08.2016 sein.

Für die nächste Sitzung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung beantragt die Fraktion eine Selbstbefassung, die auf die Überlastung der Gerichte in Sachsen-Anhalt aufgrund von Aktivitäten so genannten „Reichsbürger“ zielt. Die Landesregierung soll u.a. darlegen, wie und mit welchen Maßnahmen sie beabsichtigt, diesen Zuständen und den damit verbundenen Aktivitäten so genannten „Reichsbürger“ zu begegnen. Flankierend liegt dazu der Landesregierung eine entsprechende Kleine Anfrage zur Beantwortung vor (s. Anlage).

Die Fraktion DIE LINKE vertritt die Auffassung, dass dieser Bewegung zivilgesellschaftlich wie auch mit allen Mitteln des Rechtsstaates entschieden entgegenzutreten ist.“

Magdeburg, 11. August 2016



Anlage:

Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung

Abgeordnete Eva von Angern (DIE LINKE)

Verfahrensdauer gerichtlicher Verfahren in Sachsen-Anhalt

Ich frage die Landesregierung:

1.    Wie lang war in den Jahren 2013, 2014, 2015 sowie im I. Halbjahr 2016 die durchschnittliche Verfahrensdauer gerichtlicher Verfahren bei den ordentlichen Gerichten in Sachsen-Anhalt?
Bitte differenziert nach Jahren sowie Instanzen, Gerichtsstandorten und Verfahrensarten aufführen.
2.    Wie lang war in den Jahren 2013, 2014, 2015 sowie im I. Halbjahr 2016 die durchschnittliche Verfahrensdauer gerichtlicher Verfahren bei den einzelnen Fachgerichtsbarkeiten?
Bitte differenziert nach Jahren und für die jeweiligen Fachgerichtsbarkeiten (Verwaltungs-, Sozial-, Finanz- und Arbeitsgerichtsbarkeit) insgesamt und differenziert für die einzelnen Gerichtsstandorte und Instanzen sowie Verfahrensarten aufschlüsseln.
3.    Wie hoch ist der Anteil an Verfahren bei den ordentlichen Gerichten sowie bei den einzelnen Fachgerichtsbarkeiten, die länger als 1 Jahr anhängig sind?
Bitte eine entsprechende Aufschlüsselung - wie unter den Ziffern 1 bzw. 2 beschrieben - vornehmen.
4.    Wie beurteilt die Landesregierung die durchschnittliche Verfahrensdauer in Sachsen-Anhalt im Bundesvergleich?
Für den Fall erheblicher Abweichungen, worin sieht die Landesregierung die Ursachen?
5.    Wie hat sich der Personalbestand in den Jahren 2013, 2014, 2015 sowie im I. Halbjahr 2016 bei den ordentlichen Gerichten in Sachsen-Anhalt entwickelt?
6.    Wie hat sich der Personalbestand in den Jahren 2013, 2014, 2015 sowie im I. Halbjahr 2016 bei den jeweiligen Fachgerichtsbarkeiten entwickelt?
7.    Sieht die Landesregierung einen ursächlichen Zusammenhang zwischen der Verfahrensdauer gerichtlicher Verfahren in Sachsen-Anhalt und der Personalausstattung bei den ordentlichen Gerichten bzw. bei den jeweiligen Fachgerichtsbarkeiten – insbesondere auch mit Blick auf die Verfahren, die länger als ein Jahr anhängig sind?