Betreiber von landesbedeutsamen Fähren werden weiterhin im Stich gelassen
Nach der heutigen Sitzung im Ausschuss für Infrastruktur und Digitales kommentiert Wulf Gallert die Ablehnung des Gesetzesentwurfs zur Förderung landesbedeutsamer Fähren wie folgt:
„Die Landesregierung hat in der heutigen Ausschusssitzung des Landtags eine Verbesserung für die landesbedeutsamen Fähren im Land durchweg abgelehnt. Der Gesetzesentwurf der Fraktion DIE LINKE, den Betrieb landesbedeutsamer Fähren künftig sicherzustellen, hat bedauerlicherweise keinerlei Akzeptanz gefunden. Damit gibt es weiterhin keine Rechtssicherheit für die privaten Betreiber*innen sowie Kommunen. Es besteht auch künftig ein hohes Risiko für diejenigen, die diese landesbedeutsame Infrastruktur als freiwillige Aufgabe betreiben. Das betrifft teilweise Gemeinden mit unter 1.000 Einwohner*innen, die vom Land dringend Hilfe zum Ausgleich der Defizite der Betriebskosten benötigen.
Durch die Landesregierung gibt es lediglich eine lose Zusage, freiwillige Zuschüsse zur Instandsetzung der landesbedeutsamen Fähren weiterzuzahlen. Darauf kann sich jedoch keine Kommune verlassen. Mit dieser losen Zusage wird den Kommunen nicht geholfen und der Lösungsvorschlag der Fraktion DIE LINKE abgelehnt. Das Problem ist nicht nur, dass die Betreiber dabei alleine gelassen werden, sondern dass der Fährbetrieb im Land bei schlechter Haushaltslage der Kommunen komplett wegfällt und sich damit gerade für die Menschen in den ländlichen Regionen die Wege enorm verlängern.
Die Fraktion DIE LINKE wird weiter dafür kämpfen, dass das Land eine verbindliche Finanzierung für die Instandsetzung der Fähren bereitstellt sowie die Defizite der Betriebskosten zur Hälfte übernimmt.“
Magdeburg, 18. März 2022