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Begrüßenswerter Kompromiss im Sinne der Gebührenzahler*innen

Zu den Meldungen, dass die Ministerpräsidentenkonferenz einen Durchbruch im Ringen um die Reform des Telemedienauftrags der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten erreicht hat, erklärt der medienpolitische Sprecher Stefan Gebhardt:

„Die Einigung, die auf der Ministerpräsidentenkonferenz erzielt wurde, ist zu begrüßen. Es herrscht nun Klarheit darüber, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch textbasierte Angebote im Internet veröffentlichen darf, ohne sich dem Vorwurf der „Presseähnlichkeit“ bzw. des Eingriffs in das Kerngeschäft der Printmedien ausgesetzt zu sehen.

Besonders begrüßenswert ist, dass die so genannte 7-Tage-Regelung abgeschafft werden soll, nach der Internetangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks maximal sieben Tage im Netz verweilen dürfen. Dass diese nun länger im Netz abrufbar bleiben sollen, ist gut so und lange überfällig.

Ich hoffe, dass ARD und ZDF davon rege Gebrauch machen und die nun möglichen längeren Verweildauern ihrer Internetangebote im Sinne der Gebührenzahler*innen auch ausschöpfen.“


Magdeburg, 14. Juni 2018