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Aufklärungsbedarf zur Ermittlungstätigkeit der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau und der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost

Im Fall der getöteten Chinesin in Dessau sind Manipulationsvorwürfe gegen Polizisten laut geworden, auch die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau geriet öffentlich in die Kritik. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion Eva von Angern sowie die innenpolitische Sprecherin Henriette Quade

Im Fall der getöteten Chinesin in Dessau sind Manipulationsvorwürfe gegen Polizisten laut geworden, auch die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau geriet öffentlich in die Kritik. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion Eva von Angern sowie die innenpolitische Sprecherin Henriette Quade:

„Die Ermittlungen im Mordfall der chinesischen Studentin Yangjie Li durch die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau sowie die Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost werfen Fragen auf, die unbedingt einer Klärung bedürfen. Es gibt Indizien, die auf Desorganisation, zahlreiche Pannen, Behinderungen und mögliche Manipulationen bei der bisher geleisteten Ermittlungsarbeit hinweisen. Auch die Staatsanwaltschaft Dessau wirkte in ihrem bisherigen Auftreten und Agieren nicht immer professionell.

Trotzdem darf nicht unerwähnt bleiben, dass die Polizisten in der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost, die Rechtsmediziner und die Staatsanwälte in Gänze gute Arbeit bei der bisherigen Aufklärung des Mordfalles geleistet haben. Ein Generalverdacht ist an dieser Stelle unangebracht, deshalb ist die Aufklärung von Missständen im Detail und im Einzelfall unumgänglich. Aber allein schon ein bestehender Anfangsverdacht hinsichtlich möglicher Manipulationen und der Behinderung von Ermittlungen ist auf keinem Fall hinnehmbar, jeglicher Verdacht muss geprüft und ausgeräumt werden, entsprechende Maßnahmen sind unverzüglich zu treffen.

DIE LINKE wird deshalb für die bevorstehenden Sitzungen des Ausschusses für Inneres und Sport sowie des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung beantragen, dass die Landesregierung zu den zahlreichen offenen Fragen der Ermittlungstätigkeit Aufklärung gibt und Stellung nimmt. Notwendige Konsequenzen und Schlussfolgerungen sind aufzuzeigen. Ziel muss es letztendlich sein, dass das Verfahren im Mordfall der chinesischen Studentin professionell und vor allem objektiv zu Ende gebracht wird und die Täter einer gerechten Strafe zugeführt werden. Das sind wir dem Opfer und ihrer Familie schuldig.“

Magdeburg, den 27. Mai 2016