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„…weil wir als Gesellschaft schwere Schuld auf uns geladen haben“

Auf Antrag der LINKEN debattierte der Landtag über die Rehabilitation und Entschädigung der nach 1945 aufgrund des Paragraphen 175 verurteilten Menschen in beiden deutschen Staaten.

Die CDU-Fraktion schien es weniger zu interessieren und glänzte zur Hälfte durch Abwesenheit. Zur jüngsten Landtagssitzung hatte die Linksfraktion ein Thema auf die Tagesordnung gebracht, für das es sich nicht nur in Sachsen-Anhalt stark zu machen gilt: Es geht um Wiedergutmachung, um die Rehabilitation und Entschädigung der nach 1945 aufgrund des Paragraphen 175 verurteilten Menschen in beiden deutschen Staaten. Um eine jahrzehntelange gesetzliche Praxis, die homosexuelle Männer ausgrenzte, stigmatisierte und kriminalisierte.

100.000 Ermittlungsverfahren und circa 50.000 Verurteilungen homosexueller Männer sind Zahlen, die für sich sprechen. Die Aufhebung aller Urteile, die bezüglich der nach 1945 aufgrund sexueller Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlechts ergangen waren, und die vollständige Rehabilitierung erfolgten jedoch bis heute nicht. Mit ihrem Antrag forderte die Linksfraktion die Landesregierung auf, eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel der Rehabilitierung und Entschädigung der betroffenen Menschen zu ergreifen. „Das ist unsere rechtliche, aber eben auch moralische Pflicht, weil wir als Gesellschaft schwere Schuld auf uns geladen haben“, sagte die rechtspolitische Sprecherin der LINKEN, Eva von Angern.

Auf Unterstützung der Grünen konnte die Linksfraktion zählen – die Koalition übte sich derweil in Ausweichmanövern. Dass der Antrag der LINKEN letztlich in den Ausschuss überwiesen wurde, konnte sich des Eindrucks gewisser Feigheit und eben auch Desinteresse nicht erwehren. Die Betroffenen haben jedenfalls herzlich wenig davon, dass Justizministerin Angela Kolb (SPD) den Antrag der LINKEN „sympathisch“ fand. Die CDU meldete derweil verfassungsrechtliche Bedenken an einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Entschädigung und Rehabilitation der nach Paragraph 175 verurteilten Menschen an und wer glaubt, dass dies für die CDU die einzige Hürde sei, wird selig.

Für die LINKE wird das Thema weiter auf der Agenda bleiben und Eva von Angern brachte es auf den Punkt. „Es handelt sich hier um massive Menschenrechtsverletzungen im Namen des Staates, die gesellschaftlich und unter anderem unter Bezugnahme auf christliche Werte über einen langen Zeitraum genau so toleriert wurden“, sagte sie. Es bleibe nicht mehr viel Zeit, betroffenen Menschen gegenüber Wiedergutmachung leisten zu können. Aktives Handeln auf die lange Bank zu schieben, ist schlichtweg fehl am Platz.