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Fragwürdiger Sicherheitsbegriff der Unschuldsvermutung ignoriert und aushebelt

Kundgebung gegen das Polizeigesetz der Landesregierung vor dem Magdeburger Landtag
Henriette Quade, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE

Mit den Stimmen der Koalition verabschiedete der Landtag das neue Polizeigesetz für Sachsen-Anhalt - DIE LINKE unterstrich ihr deutliches NEIN

Gefahren soll das neue Gesetz für Sicherheit und Ordnung in Sachsen-Anhalt (Polizeigesetz)angeblich abwehren. Glaubt zumindest die Koalition und verabschiedete ein Gesetzeswerk, das für Grund- und BürgerInnenrechte selbst zur Gefahr wird. Henriette Quade, innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, brachte es auf den Punkt: „Der Verhältnismäßigkeit wird mit diesem Gesetz nicht Rechnung getragen. Es agiert mit einem fragwürdigen Sicherheitsbegriff, der die Unschuldsvermutung für Bürgerinnen und Bürger ignoriert und aushebelt“.

Die Realität des neuen Polizeigesetzes sind Zwangstests, Unterbrechung von Telekommunikation, Videoüberwachung bei Verkehrskontrollen und die Möglichkeit des Einsatzes staatlicher Schnüffelsoftware.Der Debatte zum Gesetzentwurf der Landesregierung waren Proteste vor dem Landtag vorausgegangen und mit einer unkonventionellen Aktion hatten es junge Leute bis auf die Besuchertribüne des Plenums geschafft. Allein es half nichts – man müsse Freiheit schließlich vor dem Hintergrund veränderter technischer Möglichkeiten realisieren, meinte Innenminister Holger Stahlknecht. Das kann man Vorwand nennen oder auch eine himmelschreiende Verharmlosung und Verschleierung tiefer Eingriffe in den Rechtsstaat.

Die strikte Ablehnung einer polizeilichen Kennzeichnungspflicht durch die Koalition kann man vor diesem Hintergrund auch als konsequent bezeichnen. Bei der CDU weil sie eben so ist wie sie ist. Bei der SPD wegen der Koalitionsräson, wie Rüdiger Erben einräumte. Was soll er auch sagen, wenn 60 Prozent der SPD-Basis in einem Mitgliederentscheid für eine polizeiliche Kennzeichnungspflicht in geschlossenen Einsätzen votieren. Das war eine Alibiveranstaltung, die man sich hätte sparen können aber die eigene Mitgliedschaft verschaukeln kann offensichtlich reizvoll sein. Der Forderung nach einer Kennzeichnungspflicht liege kein Misstrauen gegenüber der Polizei zugrunde sondern ist ein normales rechtsstaatliches Prinzip, sagte Henriette Quade. „Besondere Befugnisse der Polizei sind an Bedingungen geknüpft, dazu gehört Kontrolle“.

Wenn Jens Kolze von der CDU darüber hinaus von Hysterie spricht, die LINKE und Grüne im Vorfeld der Abstimmung verbreitet hätten, dann entbehrt das nicht einer gewissen Komik. Dazu muss man allerdings die Hysterie erlebt haben, in die die CDU bei der Rede von Sebastian Striegel von den Grünen verfiel. Okay, es ist streitbar, die CDU „scheinmodernisierte Pickelhaubenträger“ zu nennen. Aber wer austeilt, muss auch einstecken können.

LINKE und Grüne werden nun den angekündigten Weg vor das Landesverfassungsrecht gehen, denn das klare NEIN zum Polizeigesetz der Landesregierung bleibt. „Es ist unnötig, politisch falsch und verfassungswidrig“, so Henriette Quade.