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Zu Schlussfolgerungen und Konsequenzen aus den vorliegenden Ergebnissen der Tätigkeit des 14. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses

Zunächst ist festzustellen, dass im Ausschuss Einmütigkeit darüber herrschte, dass in der Tätigkeit der IBG und der Managementführung durch die GoodVent zum Teil gravierende Mängel aufgetreten sind, die zum Schaden des Ansehens des Landes geführt haben. Dennoch bleiben die Vergabe von Risikokapital sowie die Beteiligung an innovativen Unternehmen in der Start- und Findungsphase weiterhin wichtige Elemente in der Wirtschaftsförderung, allerdings unter erhöhter öffentlicher Kontrolle. Deshalb waren sich die Ausschussmitglieder über generelle Bewertungen der Mängel und Versäumnisse einig. Das kommt auch in den Schlussfolgerungen des Abschlussberichtes des Untersuchungsausschusses zum Ausdruck (s. auch Drs. 6/4736, S. 242 ff).
   
Die Mitglieder der Fraktion DIE LINKE teilen diese Schlussfolgerungen durchaus, halten sie jedoch für unvollständig. In ihrem Sondervotum haben sie weitere Schlussfolgerungen formuliert:
 
Schlussfolgerungen und Konsequenzen aus den vorliegenden Ergebnissen der Tätigkeit des 14. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (s. auch Drs. 6/4736, S. 271 ff)
 
"In Ergänzung der im Teil C getroffenen Bewertungen  sind die Mitglieder der Fraktion DIE  LINKE  der  Auffassung,  dass  noch  folgende  Schlussfolgerungen  und  Konsequenzen zu ziehen sind:
 
6.1.
Konkrete  Handlungsvorgaben  in  Form  eines  Beteiligungshandbuches  sowie  die Durchsetzung  des  Vier-Augen-Prinzips  als  Voraussetzung  für  Entscheidungen  der Geschäftsführung sind künftig unverzichtbar.
 
6.2.
Die Mitglieder der Fraktion DIE LINKE haben festgestellt, dass die Organe der IBG, die  die  Geschäftsführung  der  IBG  bzw.  GoodVent  hätten  kontrollieren  können,  namentlich  der  Beteiligungsausschuss  und  der  Aufsichtsrat,  dies  unzureichend  getan haben.  Rechtswidrig  eingegangene  Beteiligungen  hätten  durch  eine  aufmerksame und sorgfältige Tätigkeit in diesen Organen vermieden werden können.
 
Private Geschäfte hätten bei sorgfältiger Überprüfung nicht immer vermieden, aber aufgedeckt werden können. Das Ministerium für Wirtschaft und das Ministerium der Finanzen haben die IBG mangelhaft überwacht und die ihnen zugewiesenen Aufgaben mangelhaft wahrgenommen.
 
Zu kritisieren ist insbesondere, dass wiederholte Kritik an der Tätigkeit der IBG durch den Landesrechnungshof ab 2003 nicht zu Änderungen geführt hat.
 
Das  Ministerium  für  Wirtschaft  und  das  Ministerium  der  Finanzen  zeichnen  verantwortlich für das „kollektive Versagen der IBG“. Die Mitglieder der Fraktion DIE LINKE zeigen sich besorgt über die nachlässige  und  wenig  zielgerichtete  Verwendung  öffentlicher Mittel."
(Ende des Auszuges)
 
Aus Sicht Mitglieder der Fraktion DIE LINKE im Untersuchungsausschuss ist es unerlässlich, die Vorgänge um das Beteiligungsmanagement bis hin zur aktuellen Neuvergabe in der 7. Legislatur erneut zu beraten. So war es aus Zeitgründen nicht möglich, mittels Zeugenaussagen die Vermutung zu klären, ob Unternehmen durch Beteiligung mit IBG-Fonds wirtschaftlich geschädigt worden sind. Ebenso gab es unterschiedliche Bewertungen der Fraktion über die Rolle von Geschäftsführer- und Geschäftsbesorgungsverträgen, die verdeckte private Geschäfte von Beteiligungsmanagern mit Einsatz öffentlicher Mittel ermöglichen.

Zu prüfen wird auch sein, ob ein Teil der neu aufgetauchten Akten Anhaltspunkte für weitere Untersuchungen bietet.

 
Magdeburg, 26. Januar 2016
 
Dr. Frank Thiel
Obmann der Fraktion im
14. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss