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Verletzte Oberbürgermeister Dr. Trümper Neutralitätspflicht?

Eine Unterschriftensammlung in Magdeburg wirft Fragen auf, die mittels eines Schreibens an das Landesverwaltungsamt geklärt werden sollen. Dazu teilt der kommunalpolitische Sprecher der Fraktion Gerald Grünert folgendes mit

Eine Unterschriftensammlung in Magdeburg wirft Fragen auf, die mittels eines Schreibens an das Landesverwaltungsamt geklärt werden sollen. Dazu teilt der kommunalpolitische Sprecher der Fraktion Gerald Grünert folgendes mit:

„Am 15. März 2015 finden in Magdeburg Oberbürgermeisterwahlen statt. Verfolgt man in den letzten Wochen die Vorgänge im Magdeburger Stadtrat und liest die Berichterstattung im Lokalteil der Magdeburger Volksstimme, wird erkennbar, dass die Folgen des Hochwassers von 2013 und der zukünftige Hochwasserschutz in Magdeburg eine erhebliche Rolle spielen. Nach den teilweise schweren Hochwasserschäden ist dies nur allzu verständlich.

Im Lokalteil der Magdeburger Volksstimme vom 6. Februar 2015 wurde berichtet, dass der Magdeburger Beigeordnete Holger Platz (SPD) angeboten hat, Unterschriftenlisten für den Aufruf „Hochwasserschutz jetzt – bevor es zu spät ist!!!“ in den Bürgerbüros der Stadt auszulegen. Der Aufruf und die Unterschriftensammlung wurde im Wesentlichen durch den Magdeburger Stadtrat Günther Kräuter (Mitglied der SPD-Stadtratsfraktion Magdeburg) vorangetrieben. Die Forderungen seines Aufrufes sind dabei fast deckungsgleich mit den Forderungen, die die SPD-Fraktion in ihrem Antrag (A0174/14) zur Stadtratssitzung am 22.01.2015 einbrachte.

Am 12. Februar 2015 wurden im Bürgerbüro Mitte (Breiter Weg 222, 39104 Magdeburg) der Aufruf und die Unterschriftenlisten des Magdeburger Stadtrats Günther Kräuter gesehen. Aufruf und Unterschriftenlisten waren dort für jedermann zugänglich. Dem Vernehmen nach war diese Situation über einen längeren Zeitraum im Monat Februar 2015 in allen Bürgerbüros der Landeshauptstadt Magdeburg gegeben. Somit kann ich den Verdacht nicht ausschließen, dass die Bürgerbüros in Magdeburg für Wahlkampfzwecke genutzt wurden.

Obgleich Herr Dr. Trümper (SPD) in seiner Funktion als Hauptverwaltungsbeamter und Oberbürgermeister über die Vorgänge in den Bürgerbüros informiert sein musste, hat er scheinbar nichts unternommen, diese Unterschriftensammlung in den Bürgerbüros zu unterbinden.

Es ist kein Geheimnis, dass entsprechend des § 60 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt ein Hauptverwaltungsbeamter einer kreisfreien Stadt die Gewähr dafür bieten muss, dass er als Vertreter und Repräsentant der Kommune jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt eintritt. Dazu gehört die Wahrung der Neutralitätspflicht, die sich aus Artikel 20 Absatz 2 Satz 1 und Artikel 28 Absatz 1 des Grundgesetzes ergibt.

Ich habe ernsthafte Zweifel an der Wahrung dieser Neutralitätspflicht im derzeitigen Oberbürgermeisterwahlkampf. Mit einem Schreiben an das Landesverwaltungsamt habe ich die obere Kommunalaufsicht Sachsen-Anhalts aufgefordert, sich mit den Geschehnissen in Magdeburg zu befassen und umgehend für Aufklärung zu sorgen.“

Magdeburg, 05. März 2015