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Verjährung kommunaler Gebühren ist vernünftiger Schritt

Zur Ankündigung der CDU, sich für eine Verjährung von kommunalen Gebühren einsetzen zu wollen, bemerkt der kommunalpolitische Sprecher der Fraktion Gerald Grünert

Zur Ankündigung der CDU, sich für eine Verjährung von kommunalen Gebühren einsetzen zu wollen, bemerkt der kommunalpolitische Sprecher der Fraktion Gerald Grünert:
 
„DIE LINKE nimmt die Forderung der CDU bezogen auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 05.03.2013 zur Verjährung von kommunalen Gebühren mit Interesse zur Kenntnis. Damit wird ein durch DIE LINKE beantragter und kritisierter Bereich, die Verjährung kommunaler Gebühren, aufgenommen.
 
Offen bleiben jedoch der Umgang mit Beiträgen aus satzungsloser Zeit, die Erhebung von Herstellungsbeiträgen II vor dem Zeitraum vom Juni 1991 sowie die derzeitige Praxis der nachträgliche Umwandlung von Straßenausbaubeiträgen in Erschließungsbeiträge. Die Fraktion DIE LINKE fordert seit Jahren eine entsprechende Änderung, zu der es bisher keinerlei politische Mehrheiten gab. Offensichtlich gibt es jetzt ein Einlenken seitens der CDU.
 
Im Rahmen der parlamentarischen Diskussion wird sich die LINKE mit konkreten Vorschlägen an der Änderung des Kommunalabgabengesetzes beteiligen.“
 
Magdeburg, 8. Januar 2014