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Vergabegesetz - LINKE bringt eigenen Gesetzentwurf in den Landtag ein

Zur Einbringung eines eigenen Entwurfs der LINKEN für ein Vergabegesetz (Drs. 6/626) in die heutige Landtagssitzung erklärt Edeltraud Rogée, Sprecherin der Fraktion für Gewerkschaftspolitik und ArbeitnehmerInnenrechte

Zur Einbringung eines eigenen Entwurfs der LINKEN für ein Vergabegesetz (Drs. 6/626) in die heutige Landtagssitzung erklärt Edeltraud Rogée, Sprecherin der Fraktion für Gewerkschaftspolitik und  ArbeitnehmerInnenrechte:

„Es wird Zeit für Sachsen-Anhalt, endlich das Regelungsvakuum im Bereich Vergabe zu beenden und die Voraussetzungen zu schaffen, dass klein- und mittelständischen Unternehmen im Bieterverfahren ein verbesserter Zugang zu öffentlichen Aufträgen und Leistungen ermöglicht wird. Vor allem aber muss ein Verdrängungswettbewerb über die Lohnkosten verhindert werden. Der Wettbewerb um öffentliche Aufträge soll in Zukunft vor allem über Qualität der Leistung und nicht über Dumpingangebote geführt werden.

Deshalb fordert DIE LINKE in ihrem Gesetzentwurf, dass Auftragnehmer eines öffentlichen Auftrages sich verpflichten, ihre Beschäftigten nach dem laut Arbeitnehmerentsendegesetz geltende Tarifvertrag oder mit einem Mindestentgelt von 8,50 Euro pro Stunde für den nichttarifgebundenen Bereich zu bezahlen. Dieser Stundensatz soll auch dann gelten, wenn die jeweils aktuellen Tarifverträge einen Stundenlohn unter dieser Grenze enthalten. Dabei hat DIE LINKE Wert auf einen europarechtskonformen Gesetzentwurf gelegt. Es galt zudem, das Regelungsvakuum gegen zusätzliche bürokratische Hürden abzuwägen und einen ausgewogenen Gesetzentwurf vorzulegen. Dies hat DIE LINKE getan.

Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf sollen daher auch

  • eine umweltverträgliche Beschaffung,
  • die Förderung der Erstausbildung,
  • die Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau bzw. Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie
  • die Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen

an die Vergabe von öffentlichen Aufträgen gekoppelt werden. Auch sollen Kontrollen und Sanktionen verbindlich sein.“

Magdeburg, 15. Dezember 2011