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Verändertes Kommunalabgabengesetz bedarf dringend einer Novellierung

Zum heute im Landtag von Sachsen-Anhalt verabschiedeten Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften erklärt der kommunalpolitische Sprecher der Fraktion Gerald Grünert

„Mit großem Bedauern mussten wir heute zur Kenntnis nehmen, dass die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD trotz heftiger Kritik der Wohnungswirtschaft eine seit langem bestehende, sinnvolle und in der Praxis bewährte rechtliche Regelung im Umgang mit übergroßen Grundstücken ohne erkennbaren Grund abgeschafft hat. Darüber hinaus wurden die Überprüfungsrechte der Beitragspflichtigen im Kommunalabgabengesetz in nicht hinnehmbarer Weise abgeschafft.

Leider fand ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, der diese Veränderungen stoppen wollte, in namentlicher Abstimmung nur die Unterstützung der FDP, nicht aber die der Mehrheit im Landtag.

Nun bleibt einerseits zu befürchten, dass es zu erheblichen Mehrbelastungen für die übergroßen Grundstücke der kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen kommen wird. Andererseits wird sich zeigen, dass es eine nachhaltige Kostenentlastung für die Kommunen durch diese Veränderungen nicht geben wird.

Um eine permanente Änderung der kommunalabgaberechtlichen Vorschriften zu verhindern und gleichfalls notwendigen Korrekturen vornehmen zu können, hält die Fraktion DIE LINKE eine generelle Novellierung des Kommunalabgabengesetzes für sachdienlich und dringend geboten.“