Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

Unterstützung für Rentenversicherung für arbeitende Strafgefangene

Zur Forderung der Gefangenen-Gewerkschaft/Bundesweite Organisation (GG-BO) nach einer Rentenversicherung für arbeitende Gefangene erklären die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion Eva von Angern und die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion Sabine Dirlich

Zur Forderung der Gefangenen-Gewerkschaft/Bundesweite Organisation (GG-BO) nach einer Rentenversicherung für arbeitende Gefangene erklären die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion Eva von Angern und die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion Sabine Dirlich:

„Mit der heutigen Beschlussfassung des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Justizvollzuges in Sachsen-Anhalt werden Häftlinge auch künftig zur Arbeit verpflichtet werden. Ein entsprechender Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zur Einführung des Prinzips der Freiwilligkeit wurde am heutigen Tag durch den Landtag mehrheitlich abgelehnt. Freiwilligkeit ist jedoch ein Grundmerkmal einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Dem widerspricht nun der gesetzlich verankerte Arbeitszwang, die Arbeitspflicht von Strafgefangenen in Sachsen-Anhalt. Im Interesse der Strafgefangenen und mit kritischem Blick auf die Ausgestaltung ihrer Arbeitsverhältnisse ist das so nicht hinnehmbar.

Die Fraktion DIE LINKE verurteilt, dass infolgedessen die Arbeitstätigkeit von Strafgefangenen nicht im gleichen Maße sozialrechtlich geschützt wird, wie Arbeit außerhalb der Haft. Denn nach derzeitiger Gesetzeslage sind alle Gefangenen in die Unfall- und Arbeitslosenversicherung, aber grundsätzlich nicht in die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Damit entstehen oft erhebliche Versicherungslücken. Der Weg führt unweigerlich in eine Armut im Alter und damit in eine Sackgasse für die Betroffenen. Es gibt aus unserer Sicht nur eine Lösung, von der wir jedoch mit dem heutigen Tag wieder weit entfern sind: Zum einen die Einführung einer Pflichtversicherung aller bisher nicht versicherten pflichtarbeitenden Gefangenen in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Zum anderen die Abschaffung der Arbeitspflicht für Strafgefangene und letztendlich die Festschreibung einer Möglichkeit auf Arbeit, welche auch sozialversicherungspflichtig ist.

Die Haftstrafe von Menschen darf nicht automatisch in einer zweiten Strafe münden. Wenn allerdings Arbeit nicht mit Beiträgen für die Rentenversicherung verbunden ist, dann ist Altersarmut die Folge. Diese vorprogrammierte Folgestrafe ist nicht nur juristisch fragwürdig, sie ist ein sozialpolitisches Desaster.“

Magdeburg, 13. November 2015