Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

Unausgewogenes Kommunalabgabengesetz korrigieren

Zur Beratung der Änderungen des Kommunalabgabengesetzes in der gestrigen Sitzung des Innenausschusses erklärt der kommunalpolitische Sprecher der Fraktion Gerald Grünert

Zur Beratung der Änderungen des Kommunalabgabengesetzes in der gestrigen Sitzung des Innenausschusses erklärt der kommunalpolitische Sprecher der Fraktion Gerald Grünert:

„Nachdem sich die Landesregierung über 14 Monaten Zeit ließ, wurde im Juli 2014 der Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, der die Auswirkungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 05. März 2013 berücksichtigen soll.

Statt die Interessen sowohl der Aufgabenträger als auch der Abgabepflichtigen ausgewogen und angemessen zu berücksichtigen, wurden mit den Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen von CDU und SPD nur einseitig die Interessen der Aufgabenträger (Kommunen und Zweckverbände) berücksichtigt.

Statt die Abgabenordnung durchzusetzen und eine vierjährige Verjährungsfrist festzuschreiben, blieb die Koalition bei einer zehnjährigen Verfristung und einem Übergangszeitraum von einem Jahr, also bis zum 31.12.2015. Sollten die Satzung oder der Bescheid innerhalb dieser Frist angefochten werden, verlängert sich dieser Zeitraum um weitere vier Jahre.

Obwohl an Hand der Gebührenkalkulationen und -zusammensetzung klar erkennbar ist, dass eine degressive Gebührenstaffelung durch Einbindung von Großverbrauchern bzw. -einleitern auf Grund des hohen Anteils feststehender Kosten zu keiner Gebührensenkung führen wird, wurde diese Möglichkeit auch auf den Abfallbereich erweitert. Dies ist umso erstaunlicher, da diese Regelung dem Grundsatz der Müllvermeidung nach dem Abfallgesetz entgegensteht.

Mit diesen nunmehr in Form eine Beschlussempfehlung gefassten Änderungen wird weder dem Bundesverfassungsgerichtsurteil noch der Befriedung der sachsen-anhaltischen Praxis, die Bürgerinnen und Bürger für längst vergangene Ausbaumaßnahmen heranzuziehen, beendet.

Fehlende gesetzgeberische Klarheit wird zu weiteren Klagefällen vor den Verwaltungsgerichten führen und diesen die Aufgabe zuweisen, die Interpretation zu übernehmen. Die Fraktion DIE LINKE wird zur Landtagssitzung im Dezember 2014 wesentliche Vorschläge ihres abgelehnten Änderungsantrages erneut einbringen, um das unausgewogene Kommunalabgabengesetz zu korrigieren.“

Magdeburg, 28. November 2014