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Sozialversicherungsfreiheit für das Ehrenamt - Koalition verweigert Umsetzung des Landtagsbeschlusses

Zu Meldungen, dass die Deutsche Rentenversicherung die Aufwandsentschädigung ehrenamtlicher Bürgermeister der Sozialversicherungspflicht unterwirft, erklärt der kommunalpolitische Sprecher der Fraktion Gerald Grünert

Zu Meldungen, dass die Deutsche Rentenversicherung die Aufwandsentschädigung ehrenamtlicher Bürgermeister der Sozialversicherungspflicht unterwirft, erklärt der kommunalpolitische Sprecher der Fraktion Gerald Grünert:

„Zu Recht wird immer wieder darauf hingewiesen, dass kommunale Selbstverwaltung vom aktiven Wirken der Menschen und ihrer Bereitschaft lebt, selbst mitgestalten zu wollen. Vor diesem Hintergrund kann das Agieren der Deutschen Rentenversicherung nur mit Kopfschütteln zur Kenntnis genommen werden.

Dass die Problematik nicht nur ehrenamtliche Bürgermeister betrifft, sondern auch ehrenamtliche Ortsbürgermeister in Einheitsgemeinden, wurde bereits in der Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport am 7. Mai 2015 deutlich. Auf Antrag der Fraktion DIE LINKE befasste sich der Ausschuss mit dem Thema, das in allen Teilen Sachsen-Anhalts für Unverständnis sorgt. Es kann nicht sein, dass ehrenamtliche Tätigkeiten wie normale Beschäftigungsverhältnisse behandelt werden. Hier besteht seit Jahren dringender Handlungsbedarf auf Bundesebene, den die Landesregierung offensichtlich ignoriert.

Erinnert sei in diesem Zusammenhang an den Beschluss des Landtages (Drs. 5/50/1627B), der die CDU/SPD-Landesregierung bereits im Jahr 2008 aufforderte, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass ehrenamtliche Tätigkeit bundesweit sozialversicherungsfrei ist. Dass es hinsichtlich der Umsetzung des Landtagsbeschlusses verschiedene Positionen innerhalb der Landesregierung zu geben scheint, war in der Sitzung des Landtagsauschusses im Mai deutlich zu erkennen.

Die Fraktion DIE LINKE wird sich entschieden dafür einsetzen, den Begriff des Ehrenamtes hinreichend abzugrenzen und rechtsverbindlich zu regeln, dass ehrenamtliche Tätigkeiten bundesweit sozialversicherungsfrei sind.“

Magdeburg, 18. August 2015