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Routerzwang bedeutet Einschränkung der Privatsphäre in der eigenen Wohnung

Zur erneut aufgeflammten Diskussion um den so genannten Routerzwang erklärt der netzpolitische Sprecher der Fraktion Jan Wagner

Zur erneut aufgeflammten Diskussion um den so genannten Routerzwang erklärt der netzpolitische Sprecher der Fraktion Jan Wagner:

„Wenn Internet Service Provider (ISP) Kunden vorschreiben, welche Hardware diese jenseits der TK-Anschlüsse verwenden müssen, um diskriminierungsfrei Verbindungen ins Telefonnetz und ins Internet aufzubauen, werden gleich mehrere Grundrechte verletzt. Die Privatsphäre wird verletzt, weil Kunden nicht mehr für sich sicherstellen können, welche Daten ihres Privatlebens von ihnen aufgezwungenen Routern aufgezeichnet oder übertragen werden können. Das Grundrecht auf die Integrität eigenständiger informationstechnischer Systeme wird de facto komplett ausgehöhlt. Technikfreiheit bleibt ein hohes Gut. Gerade die aktuellen Debatten um die Informationssicherheit zeigen, dass die Bevölkerung ein hohes Vertrauen in die Integrität von Technik setzt. Es wird gefährlich, wenn das verspielt wird.

Die informationelle Selbstbestimmung wird eingeschränkt. Oft erfahren Kunden bei Zwangsroutern nicht mehr, unter welchen Benutzernamen sie Onlinedienste nutzen, z.B. bei Entertainment, Smart-TV oder VoIP, diese Benutzernamen machen sie aber für wiederum andere identifizierbar.

Bei den Grundrechtseingriffen, die der Routerzwang somit darstellt, ist es nicht nachvollziehbar, wieso die Bundesnetzagentur (BNetzA) keine Rechtsgrundlage sieht, einer Beschwerde gegen den Routerzwang Recht zu geben. Klar ist aber auch, dass hier eine Umsetzung der Grundrechte in konkreter Gesetzesform, z.B. im Telekommunikationsgesetz (TKG), Klarheit  herstellen kann.

Die Routerzwang-Debatte findet auch im Kontext der Netzneutralität statt, zumal die Rechtsgrundlage jeweils im TKG liegt. DIE LINKE hatte bereits im April dieses Jahres einen Antrag eingebracht, der sowohl die Netzneutralität gesetzlich sichern sollte, aber auch die Einbeziehung der Technikunabhängigkeit berücksichtigt. Wörtlich hieß es: "Der Empfang und das Versenden von Daten ist durch die Internet Service Provider (ISP) unabhängig von der verwendeten Soft- und Hardware der Internetnutzer zu gewährleisten." (s. hier)

In der damaligen Debatte bestritten die Vertreter von CDU und SPD, dass die Technikunabhängigkeit überhaupt gilt. So kann man Kollegen Graner (SPD) zitieren: "Wenn Sie erwarten, dass das unabhängig von der verwendeten Hard- und Software geht, dann sind Sie damit ziemlich auf dem Holzweg." Die aktuelle Diskussion zeigt, dass die Forderung der LINKEN richtig war und heute noch gilt. DIE LINKE erwartet, dass endlich auch die Koalition im Land die Tragweite des Themas erkennt und ihre Einflussmöglichkeiten in der neuen großen Koalition nutzt, die Rechtsklarheit für die BNetzA gesetzlich klarer zu regeln.“

Magdeburg, 7. November 2013