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Rente mit 67 ist so falsch wie Heraufsetzung der Regelaltersgrenze für BeamtInnen

Die Landesregierung will die Regelaltersgrenze für BeamtInnen sowie RichterInnen schrittweise von 65 auf 67 Jahre anheben. Dazu erklären die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion Sabine Dirlich und der finanzpolitische Sprecher Swen Knöchel

Die Landesregierung will die Regelaltersgrenze für BeamtInnen sowie RichterInnen schrittweise von 65 auf 67 Jahre anheben. Dazu erklären die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion Sabine Dirlich und der finanzpolitische Sprecher Swen Knöchel:

„Mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung soll die Regelaltersgrenze für BeamtInnen und RichterInnen schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben werden. BeamtInnen des Polizeivollzugsdienstes und der Feuerwehr sollen das Ruhestandsalter künftig ebenfalls schrittweise statt mit 60 mit 62 Jahren erreichen, wobei ihnen angeboten wird, auf Antrag weiter mit 60 Jahren in Pension zu gehen, allerdings bei Kürzung der Altersbezüge.

So wie die Rente mit 67 Jahren ist auch das Heraufsetzen der Regelaltersgrenze für Beamte ein Fehler und hat wenig mit den demografischen Problemen zu tun, die zur Begründung herangezogen werden. Heute sind lediglich 16 Prozent der 64jährigen noch beschäftigt, die Heraufsetzung des Rentenalters dient vor allem dem Zweck, Renten zu kürzen. Das wird auch im vorliegenden Gesetzentwurf deutlich. PolizistInnen und Feuerwehrleute sollen künftig gezwungen werden, vorzeitig den Ruhestandsantrag zu stellen, um Haushaltsmittel zu sparen, denn selbst die Landesregierung dürfte kaum unterstellen, der Vollzugsdienst funktioniere in diesem Alter ohne Einschränkungen.

Nachteilig wirkt sich die Anhebung der Regelaltersgrenze auch für die BerufseinsteigerInnen aus. Auf Grund der ungünstigen Altersstruktur der Landesbediensteten werden so Neueinstellungen für Altersabgänge künftig länger blockiert.

Die Landesregierung betont, es ginge ihr um die Gleichbehandlung von BeamtInnen und Beschäftigten - das wäre allerdings im Lande neu. Aber dann hätte sie konsequenterweise mit diesem Gesetzentwurf die weggekürzte Sonderzahlung (Weihnachtsgeld), das die Beschäftigten erhalten, auch den BeamtInnen wieder zugestehen müssen.

Sachsen-Anhalt beschreitet nach dem Bund und zwölf anderen Bundesländern den falschen Weg. Gleich in doppelter Weise bestätigt sich der Ansatz der LINKEN:

Erstens bedarf es eines einheitlichen und solidarischen Rentensystems für alle Erwerbstätigen. In diese Erwerbstätigenversicherung sollen schrittweise neben Selbständigen und Abgeordneten auch BeamtInnen einbezogen werden.

Zweitens ist der Abbau des Leistungsniveaus bei der Alterssicherung zu stoppen – statt einer Angleichung nach unten geht es um eine armutsfeste und lebensstandardsichernde Rente für alle.“

Magdeburg, 20. August 2014