Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

Pauschalierung der Kosten der Unterkunft - Landesregierung übersieht Brisanz

Seit der Änderung des Hartz IV-Gesetzes im Zusammenhang mit der Neuregelung der Regelsätze können die Bundesländer die Landkreise ermächtigen, die Kosten der Unterkunft zu pauschalieren, so dass für diese eine Obergrenze unabhängig von den tatsächlich anfallenden Kosten eingezogen werden kann. Gleiches gilt für die Betriebskosten, also für Strom und Heizung. Dazu erklärt die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion Sabine Dirlich

Seit der Änderung des Hartz IV-Gesetzes im Zusammenhang mit der Neuregelung der Regelsätze können die Bundesländer die Landkreise ermächtigen, die Kosten der Unterkunft zu pauschalieren, so dass für diese eine Obergrenze unabhängig von den tatsächlich anfallenden Kosten eingezogen werden kann. Gleiches gilt für die Betriebskosten, also für Strom und Heizung.
Dazu erklärt die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion Sabine Dirlich:


„Die Brisanz dieser Neuregelung für die Existenz von Menschen, die auf Hartz IV und damit auch auf Hilfe bei der Finanzierung ihrer Mietkosten angewiesen sind, besteht darin, dass sie in Zukunft gezwungen sein könnten, einen Teil der Wohnkosten aus ihrem ohnehin nicht bedarfsdeckenden Regelsatz zu finanzieren.

Das wird von der Landesregierung offensichtlich komplett übersehen.

Wie aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der LINKEN (Drs. 6/142) hervorgeht, verweist die Landesregierung auf die bestehenden Regelungen, die schließlich eine Übernahme der tatsächlichen Kosten vorsehen. Und so lange das nicht geändert werde, habe das auf Sachsen-Anhalt keine Auswirkungen. Und:
Noch könne man nicht sagen, ob und wann die Regelung eingeführt wird.

DIE LINKE sieht das Problem darin, dass die Landesregierung von der Möglichkeit offenbar keinen Gebrauch machen will, diese Regelung im Sinne der Betroffenen überhaupt nicht einzuführen. Wieder ein Problem, das in die Zukunft verschoben wird. Wieder eine Frage, zu der diese Landesregierung nicht klar Stellung bezieht. DIE LINKE fordert die Landesregierung auf, hier endlich Klarheit zu schaffen und die Einführung besagter Regelung für Sachsen-Anhalt abzulehnen.“

Magdeburg, 22. Juli 2011