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Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP) sind untaugliches Mittel

Zu Ausführungen des Landesrechnungshofes im Rahmen des Jahresberichtes 2012/Teil 1 zur JVA Burg erklären die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion Eva von Angern und der Sprecher für Bau- und Wohnungspolitik Guido Henke

Zu Ausführungen des Landesrechnungshofes im Rahmen  des Jahresberichtes 2012/Teil 1 zur JVA Burg erklären die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion Eva von Angern und der Sprecher für Bau- und Wohnungspolitik Guido Henke:

„Der Bericht des Landesrechnungshofes bestätigt Kritik der LINKEN an Projekten der so genannten Öffentlich-Privaten Partnerschaft (ÖPP). Bisher wurde immer an Hand der „Kalkulationsgrundlage“, der unbewiesenen Daten-Annahme-Behauptungen des Privatinvestors gerechnet, die Kostenrisiken dem öffentlichen Partner zuschreibt, daher nicht berücksichtigt und so „schöngerechnet“ werden. So kann man die Sache kostengünstig darstellen. Langfristig aber  - das zeigt sich immer wieder - wird es kostenintensiver als ein Eigenbau.

Eine von der LINKEN geforderte Berechnungsgrundlage, die den Eigenbau mit der Privatlösung über den gesamten Lebenszyklus vergleichbar macht, wurde von der Koalition im Übrigen abgelehnt.

Für das Parlament steht ÖPP vor allem für Intransparenz und Unkontrollierbarkeit, daher darf der im Rahmen der JVA-Strukturreform geplante Neubau auf keinen Fall  auf dieser Grundlage errichtet werden. DIE LINKE fordert, dass sich der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung mit dem dazugehörigen Bericht und der Evaluation Anfang 2013 beschäftigt, um eine Entscheidung der Landesregierung hinsichtlich der möglichen Vertragskündigung vorzubereiten.

Ergänzend sollte man Folgendes im Blick haben: Es ist gängige ÖPP-Praxis, dass der private Investor den Vertrag, den er mit dem öffentliche Auftraggeber über ÖPP geschlossen hat, mit den festgeschriebenen Mietverpflichtungen an eine Bank verkauft. Diese kauft die Forderungen unter der Bedingung, dass der öffentliche Auftraggeber die Miete nicht an den Investor zahlt, sondern an die Bank. Außerdem besteht der öffentliche Auftraggeber nicht auf den sonst üblichen Rechten des Mieters, bei Mängeln, Minderleistungen oder Schlechterfüllung der vertraglichen Pflichten die Miete zu mindern. Allein das beinhaltet erhebliche Risiken. Der Investor braucht keine Garantien für die termingerechte Fertigstellung zu geben, die finanziellen und die Erfüllungs-Risiken liegen allein beim öffentlichen Auftraggeber

Bei der JVA Burg erfolgte dieser Verkauf zum 01.01.2012 (s. auch Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 6/610 vom 30. Nov. 2011). Dem Vernehmen wurde im Anlegerprospekt mit einer Garantierendite (!) von 5,5 % geworben. Wo dieser Gewinn wohl herkommt? Etwa aus der Landeskasse?“

Magdeburg, 5. Dezember 2012