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Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt bestätigt mit Beschluss vom 27.05.2014 Rechtsauffassung der Fraktion

Mit seinem Beschluss vom 27.05.2014 ist das OVG Sachsen-Anhalt - bezogen auf nachträgliche Änderungen von Gemeindegebietsverträgen, hier zwischen der Stadt Güsten und der Gemeinde Amesdorf - dem Beschluss des Verwaltungsgerichtes Magdeburg gefolgt, dass dieser Eingriff unzulässig ist und folglich die ergangenen Steuerbescheide für die Hebesätze der Grundsteuern A und B sowie Gewerbesteuern aufzuheben sind. Dies hat zur Folge, dass die Stadt Güsten wahrscheinlich die zu viel gezahlten Grund- und Gewerbesteuern zurückzahlen muss.

Bereits am 20.01.2012 hat DIE LINKE in der Landtagssitzung auf Probleme hinsichtlich der Rechtssicherheit der Gebietsänderungsverträge verwiesen (s. auch Drs. 6/722). Der Runderlass des Innenministeriums vom 14.10.2011 beinhaltete die Grundaussage, dass in Gebietsänderungsverträgen eingegriffen werden kann, wenn sich die Bedingungen, die zu diesen Verträgen die Grundlage bilden, wesentlich verändert hätten. Hier bezog man sich auf Artikel 20 Abs. 3 des Grundgesetzes – Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung – und stellte diesen höher als das Vertragsrecht und dem Grundsatz von Treu und Glauben.

Das Innenministerium stellte sich hinter die Folgenlosigkeit der Genehmigung der Gebietsänderungsverträge durch die Kommunalaufsichten, die bei der Abwägung und Beurteilung der Entscheidungsgrundlagen der Gebietsänderungen bereits auf die nicht ausreichende wirtschaftliche und finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen hätte hinweisen und eine Genehmigung der Verträge versagen müssen.

Im vorliegenden Fall besteht nunmehr die Möglichkeit, dass generell Kommunen, die ihre Hebesätze entgegen den Gebietsänderungsverträgen und auf Drängen der Kommunalaufsichten nachträglich verändert haben, mit erheblichen Rückforderungen zu rechnen haben.

Inwieweit diese Rückforderungen über Änderungen im Finanzausgleichsgesetz abgefedert werden können, bleibt eine der Hausaufgaben der Landesregierung und der Koalitionsfraktionen zum Doppelhaushalt 2015/16.

Magdeburg, 5. Juni 2014

Gerald Grünert
kommunalpolitischer Sprecher