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Neutralitätspflichtverletzung durch Oberbürgermeister Dr. Trümper?

Verletzte Oberbürgermeister Dr. Trümper (SPD) seine Neutralitätspflicht im Amt? Die in diesem Zusammenhang an das Landesverwaltungsamt gerichteten Fragen (vgl. hier) wurden bis heute nicht beantwortet. Dazu erklärt der kommunalpolitische Sprecher der Fraktion Gerald Grünert

Verletzte Oberbürgermeister Dr. Trümper (SPD) seine Neutralitätspflicht im Amt? Die in diesem Zusammenhang an das Landesverwaltungsamt gerichteten Fragen (vgl. hier) wurden bis heute nicht beantwortet. Dazu erklärt der kommunalpolitische Sprecher der Fraktion Gerald Grünert:

„Umfangreich berichtete im Februar und im März 2015 die Volksstimme in ihrem Lokalteil über die Unterschriftenaktion des Magdeburger Stadtrats Günther Kräuter (Mitglied der SPD-Fraktion). Der von ihm initiierte Aufruf „Hochwasserschutz jetzt – bevor es zu spät ist!!!“ und die dazugehörenden Unterschriftenlisten sollen mit Genehmigung des Beigeordneten Holger Platz (SPD) in den Magdeburger Bürgerbüros für jedermann zugänglich gewesen sein.

Obwohl das Kommunalverfassungsgesetz nur vier Verfahren kennt (Einwohnerantrag, Bürgerumfrage, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid), die eine Unterstützung durch die Verwaltungen durch Auslegung von Unterschriftslisten rechtfertigen würden, wurde der Initiative des Mitglieds der Ratsfraktion der SPD, Herrn Kräuter, die Auslegung der Eintragungslisten in den Bürgerbüros und öffentlichen Verwaltungen gestattet. Im Text selbst wie auch auf den Eintragungslisten sind die Einreicher und Kontaktadressen nicht vermerkt, obwohl das bei den o. g. Verfahren Voraussetzung ist.

Obwohl ein Stadtratsbeschluss vom September 2013 die Stadtverwaltung beauftragte, ein Antragsverfahren zur Herauslösung des FFH-Gebietes Alte Elbe und Umflutkanal aus der Stadtstrecke Magdeburg bei den zuständigen Landes- und EU-Behörden einzuleiten, sind diesbezüglich keinerlei Aktivitäten erkennbar. Folglich hat die nunmehr ausgelöste Unterschriftensammlung, die fast deckungsgleich mit den Forderungen ist, welche die SPD-Fraktion in ihrem Antrag (A0174/14) zur Stadtratssitzung am 22.01.2015 zu Grunde legte, einen faden Beigeschmack. Während in der Vergangenheit bei anderen wichtigen Fragen eine Auslegung von Eintragungslisten in öffentlichen Einrichtungen verboten wurde (z. B. zum Erhalt der Stadthalle), ist nunmehr offensichtlich, dass dies nicht für Anträge der Fraktionen von SPD und CDU/FDP/BfM gilt. Wer hier offensichtlich ein wichtiges Thema der Bürger zu Wahlkampfzwecken missbraucht, erklärt sich von selbst

Obgleich Herr Dr. Trümper (SPD) in seiner Funktion als Hauptverwaltungsbeamter und amtierender Oberbürgermeister über die Vorgänge in den Bürgerbüros der Landeshauptstadt informiert sein musste, hat er scheinbar nichts unternommen, diese Unterschriftensammlung in den Bürgerbüros zu unterbinden und seiner Neutralitätspflicht in Zeiten des Wahlkampfes gerecht zu werden.

Weder die Einlassungen des  Beigeordneten Holger Platz (SPD) noch die Rechtfertigungsversuche aus den Ratsfraktionen von SPD und CDU/FDP/BfM können die bestehenden Zweifel gegenüber Oberbürgermeister Dr. Trümper (SPD) ausräumen. Statt ein geordnetes Verfahren in solchen Angelegenheiten im Rahmen der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung des Stadtrates anzustrengen, wird hier einseitig politisches Ermessen propagiert.

Die obere Kommunalaufsicht ist nun in der Pflicht zu prüfen, ob das durch die Landeshauptstadt Magdeburg gewählte Verfahren bestandsfähig ist.“

Magdeburg, 13. März 2015