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Neues Wassergesetz im Schnellverfahren durchgesetzt

In seiner heutigen Sondersitzung befasste sich der Ausschuss für Umwelt mit dem Entwurf eines Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt. Dazu erklärt der umweltpolitische Sprecher der Fraktion André Lüderitz

In seiner heutigen Sondersitzung befasste sich der Ausschuss für Umwelt mit dem Entwurf eines Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt.  Dazu erklärt der umweltpolitische Sprecher der Fraktion André Lüderitz:

„Dieser Entwurf ist im „Schnellverfahren“ ohne jegliche parlamentarische Anhörung der betroffenen Einrichtungen und Unternehmen durchgesetzt worden. Ungeachtet dessen wurde eine Reihe von Hinweisen und Änderungsvorschlägen aus einer von der Fraktion DIE LINKE organisierten Anhörungsveranstaltung eingebracht, die in der heutigen Beratung als Änderungsanträge  vorlagen. Das betrifft u.a. substanzielle Hinweise des Wasserverbandstages (zum § 78 Pflicht zur Abwasserbeseitigung), der Kommunalen Spitzenverbände (zum § 97 Schutz der Deiche) des BUND (zu § 50 Gewässerschonstreifen) sowie der Unterhaltungsverbände Sachsen-Anhalts (§ 57 Zuschuss des Landes zur Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung).

Es ist so bedauerlich wie unverständlich, dass sich die Koalition von CDU und SPD kaum auf eine Diskussion über diese brennenden Fragen eingelassen hat. Im Ergebnis der Beratung sind fast alle Änderungsanträge abgelehnt worden.

Einzige Ausnahme war ein Antrag, mit dem erreicht werden konnte, dass dieses Wassergesetz lediglich auf 2 Jahre befristet ist. Das gibt zumindest die Hoffnung, dass nach dem 20. März 2011 unter einer neuen Landesregierung mit neuen Ideen und Vorstellungen sowie unter Mitwirkung aller Betroffenen innerhalb dieser Frist ein besseres Wassergesetz erarbeitet wird.“

Magdeburg, 21. Januar 2011