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Neuer Straftatbestand kein Mittel zur Eindämmung der Gewalt gegen Polizei

Mit einer Bundesratsinitiative will das Land Hessen schärfere Strafen für Angriffe auf Polizistinnen und Polizisten sowie Rettungskräfte durchsetzen und dazu einen neuen Straftatbestand einführen. Dazu bemerkt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion Gudrun Tiedge

Mit einer Bundesratsinitiative will das Land Hessen schärfere Strafen für Angriffe auf Polizistinnen und Polizisten sowie Rettungskräfte durchsetzen und dazu einen neuen Straftatbestand einführen. Dazu bemerkt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion Gudrun Tiedge:

„Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten ist nicht hinnehmbar. Es kann nicht sein, dass diejenigen, die uns tagtäglich vor Straftaten schützen und unter schwierigen personellen Bedingungen für Ordnung und Sicherheit im öffentlichen Leben sorgen, Ziele von Angriffen werden. Derartige Übergriffe müssen mit allen juristischen Mitteln geahndet werden. Ein neuer Straftatbestand wird wenig ändern, es gilt auch hier, die bestehenden Gesetze konsequent anzuwenden. Auch eine immer wieder ins Spiel gebrachte „Aufrüstung“ der Polizei ist nicht geeignet, einer Spirale der Gewalt entgegenzuwirken.

Aus Sicht der LINKEN ist es weitaus wichtiger, dass Polizei und Zivilgesellschaft eng zusammenwirken, um ein öffentliches Klima der Ächtung von Gewalt zu befördern. Eine vertrauensbildende Maßnahme wäre da durchaus auch eine allgemeine Kennzeichnungspflicht für Polizistinnen und Polizisten.

Zudem bleibt DIE LINKE Zu bei ihrer Kritik an der Landesregierung, die der Motivierung der Polizei selbst und ihrem öffentlichen Ansehen immer wieder großen Schaden zufügt – sowohl im Hinblick auf die Personalstärke als auf die sächliche Ausrüstung.“

Magdeburg, 21. April 2015